Weisungsberichte
Die bzw. der Bundesminister*in für Justiz ist gesetzlich dazu berufen, die Berichte der Oberstaatsanwaltschaften über das beabsichtigte Vorgehen in Ermittlungsverfahren zu prüfen. In diesem Zusammenhang kann die bzw. der Bundesminister*in den Oberstaatsanwaltschaften Weisungen erteilen, wobei in bestimmten Fällen der Weisungsrat zu befassen ist.
Die bzw. der Bundesministerin*in hat dem Parlament jährlich über die erteilten Weisungen in abgeschlossenen Ermittlungsverfahren zu berichten. Diese Berichte haben insbesondere auch jene Fälle zu umfassen, in denen die bzw. der Bundesminister*in der Äußerung des Weisungsrats im Ergebnis nicht Rechnung trägt.
Die Weisungsberichte finden Sie hier zum Download.
Downloads
Weisungsbericht 2019 (Stand: 17. August 2020) (PDF, 2 MB)
Weisungsbericht 2018 (Stand: 20. September 2019) (1 MB)
Weisungsbericht 2009-2014 (Stand: 18. Dezember 2017) (774 KB)
Bericht über die 2009, 2010, 2011 und 2012 erteilten Weisungen (Stand: 28. Oktober 2013) (677 KB)