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Endbericht Modellprojekt Kinderschutz/Kindesabnahme Evaluation des Modellprojekts: Verfahrensablauf bei Anträgen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 211 Abs. 1 ABGB (April 2021)

Im Rahmen einer regelmäßig im Bundesministerium für Justiz tagenden Arbeitsgruppe wurde das Modellprojekt "Kinderschutz/Kindesabnahme betreffend den Verfahrensablauf bei Anträgen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 211 Abs. 1 ABGB" ins Leben gerufen: Erprobt wurde, ob durch die Festlegung eines strukturierten gerichtlichen Verfahrensablaufs die Situation für die betroffenen Kinder verbessert werden kann. 

Insgesamt nahmen am Modellprojekt im Zeitraum November 2019 bis Februar 2021 österreichweit ca. 100 Richter*innen samt den bezughabenden Mitarbeiter*innen von Familiengerichts- sowie Kinder- und Jugendhilfe teil.

Die begleitende Evaluierung erfolgte durch die Forschungsstelle der Wiener Kinder- und Jugendhilfe, namentlich durch Frau Mag. Elisabeth Brousek, unterstützt durch Frau Mag. Isabella Hager, Universität Wien.

Sie finden hier den Endbericht zu diesem Modellprojekt.

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