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Internationale Zusammenarbeit

Im Rahmen der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union leistet das Bundesministerium für Justiz über seine nationalen Aufgaben hinweg legistische Arbeit auch auf EU-Ebene.

Aber auch auf der Ebene von internationalen Organisationen ist das Bundesministerium für Justiz an der internationalen juristischen Zusammenarbeit beteiligt; so etwa im Rahmen der UNO, der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht oder des Europarats.

Die Zusammenarbeit auf der Ebene des Europarats ist vor allem für den Bereich des Strafrechts und des Strafvollzugs von Bedeutung und geht weit über das Maß normaler nachbarschaftlicher Beziehungen hinaus. Es bestehen wertvolle Initiativen zur Umsetzung von Reformen, etwa zur Vereinheitlichung multilateraler Rechtsinstrumente, zur Vereinfachung der Rechtshilfe und zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit. Im Fokus stehen beispielsweise die Bekämpfung des Menschenhandels und der Schlepperei sowie, im Interesse einer verbesserten Resozialisierung, die leichtere Überstellung von Strafgefangenen zum weiteren Strafvollzug in ihren Heimatstaat.

Weitere Informationen zum Strafvollzug finden Sie auf den Internetseiten der österreichischen Justiz: www.justiz.gv.at/Strafvollzug