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Presse

 

Dem Bundesministerium für Justiz ist es ein Anliegen, dem Informationsanspruch der Bürger:innen sowie der Medien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden.

Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit unter anderem mit den Medien soll das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz, ihre Einrichtungen und Entscheidungen gestärkt werden.

Mit dem Informationsanspruch der Medien können im Einzelfall Prinzipien, Rechte und rechtlich geschützte Interessen, wie insbesondere die Unschuldsvermutung, die Persönlichkeitsrechte von Parteien und anderen Beteiligten des Verfahrens, die Verpflichtung zur fairen und unbeeinflussten Durchführung eines justiziellen Verfahrens und das allgemeine Interesse an der Sicherung einer unabhängigen und der Objektivität verpflichteten Rechtspflege kollidieren.

Aufgabe der Medienarbeit ist es, dem Ausgleich dieser widerstreitenden Interessen und verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter in rechtsstaatlich einwandfreier Weise Rechnung zu tragen.