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Bürger:innenservice

Das Bundesministerium für Justiz stellt durch Herausgabe von Broschüren und Publikationen Rechtsinformationen bereit und veröffentlicht zu ausgewählten Themen auch auf diesen Seiten Rechtsinformationen. Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Justiz an der Pflege justizbezogener Inhalte auf verschiedenen Informationsportalen beteiligt.

Hier finden Sie eine Übersicht solcher Informationsquellen. Bitte beachten Sie, dass solche Informationsquellen die Rechtslage naturgemäß stets nur allgemein, vom Einzelfall abgehoben darstellen können. Wenn Sie selbst ein konkretes Rechtsproblem im Zivil- oder Strafrecht haben, ist es zweckmäßig, fachkundigen Rat einzuholen.

Die Auskunftsstelle im Bundesministerium für Justiz ist Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der innerhalb Österreichs kostenlosen Nummer 0800-99 99 99 (bzw. aus anderen Ländern unter der Telefonnummer +43 1 526 36 86) bzw. über das Kontaktformular (justiz.gv.at) des Bundesministeriums für Justiz erreichbar.

Beachten Sie, dass die Auskunftsstelle zu laufenden Gerichtsverfahren und zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren keine Auskunft erteilen darf. Das Bundesministerium für Justiz ersucht um Verständnis, dass keine konkrete, auf den Einzelfall abstellende Rechtsberatung erteilt werden darf. Das Bundesministerium für Justiz ist nicht befugt, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen, aufzuheben oder abzuändern, in gerichtliche Verfahren einzugreifen oder diese auch nur zu kommentieren.