Medienrechtlicher Schutz

Das Verfahren nach dem Mediengesetz

Nach dem Mediengesetz (MedienG) kann das Opfer von Hass im Netz unabhängig oder zusätzlich zu einem Straf- oder Zivilverfahren verschiedene Ansprüche geltend machen. Diese können sich aus Veröffentlichungen in Medien ergeben. Dazu zählen etwa Zeitungen, Bücher und Zeitschriften, aber auch Online-Medien wie Websites, Blogs, soziale Netzwerke, Video-Kanäle oder Podcasts. 

Für Opfer von Hass im Netz sind dabei insbesondere das selbständige Entschädigungsverfahren (§ 8a MedienG) und das Verfahren zur Einziehung und/oder Urteilsveröffentlichung (§§ 33, 34 MedienG) von Bedeutung. 

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Selbständiges Entschädigungsverfahren
Einziehung (Löschung der verletzenden Veröffentlichung)