Digital Services Act
Neue Regeln für den elektronischen Geschäftsvekehr
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 15. Dezember 2020 ihren Vorschlag für eine Verordnung der Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste („Digital Services Act“) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (COM (2020) 825 final). Dieser Vorschlag einer Verordnung über digitale Dienste zielt ab auf den besseren Schutz von Verbraucher:innen und ihrer Grundrechte im Internet, die Schaffung eines leistungsfähigen und klaren Transparenz- und Rechenschaftsrahmen für Online-Plattformen sowie die Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit am Binnenmarkt.
Der Vorschlag des „Digital Services Act“ ist dabei Teil eines umfassenderen, von der Europäischen Kommission entworfenen Paktes an neuen Vorschriften für alle digitalen Dienste sowie soziale Medien, Online-Marktplätze und andere Plattformen, die in der Europäischen Union tätig sind. Zweiter Teil dieses Paktes ist der Vorschlag einer Verordnung eines „Digital Markets Act“ (COM (2020) 842 final), der ein ex-ante Regulierungsinstrument für große Online-Plattformen mit erheblichen Netzwerkeffekten beinhaltet, die als „Gatekeeper“ im Binnenmarkt der Europäischen Union fungieren sowie die Möglichkeit gezielter Marktuntersuchungen. Dieser Rechtsakt wird führend vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreut.
Der "Digital Services Act" wurde am 27.10.2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung tritt mit 16. November 2022 in Kraft und ihre Geltung beginnt mit 16. Februar 2024. Bestimmte Pflichten für Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen gelten allerdings schon früher. Diese haben innerhalb von drei Monaten (ab dem 16. November 2022) ihre Nutzerzahlen der Europäischen Kommission bekannt zu geben. Auf Basis dieser Nutzerzahlen wird die Europäische Kommission folglich die Entscheidung treffen, welche Plattformen als VLOPs/VLOSEs (VLOPs = sehr große Online-Plattformen, "very large online platforms" und VLOSES = sehr große Online-Suchmaschinen, „very large online search engines“ ) gelten. Vier Monate nach Veröffentlichung dieser Entscheidungen treten dann die Sorgfaltspflichten für VLOPs/VLOSEs in Kraft.
Als Verordnung wird der "Digital Services Act" in der gesamten EU unmittelbar anwendbar sein und muss daher nicht durch ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Es ist aber ein Koordinator für Digitale Dienste (KDD) innerhalb von 15 Monaten (ab dem 16. November 2022) einzurichten bzw. eine Behörde damit zu betrauen, wofür es eines Gesetzesvorhabens bedarf.
Downloads:
- Koordinierter Konsultationsbeitrag des Bundesministeriums für Justiz (PDF, 256 KB)
- Zusammenfassung zu den wesentlichen eCommerce-rechtlichen Aspekten der eingelangten Stellungnahmen (PDF, 483 KB)
Weiterführende Informationen:
- Konsultationsverfahren der Europäischen Kommission zum Digital Service Act
- Gesetz über digitale Dienste: mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld
- Allgemeine Ausrichtung des Rates zum "Digital Services Act" samt Erklärungen der Mitgliedstaaten
- Abänderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zum "Digital Services Act"
- 4-Spaltendokument zum "Digital Services Act" (Stand 1. Februar 2022)
- Presseaussendung des Rates zur vorläufigen Einigung
- Presseaussendung des Europäischen Parlaments zur vorläufigen Einigung
- Presseaussendung der Europäischen Kommission zur vorläufigen Einigung