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Lobbying- und Interessenvertretung

Registrierungspflicht

Seit 1. Jänner 2013 sind

  • Lobbying-Unternehmen und deren Aufgabenbereiche,
  • Unternehmen, die Unternehmenslobbyistinnen und Unternehmenslobbyisten beschäftigen,
  • Selbstverwaltungskörper und
  • Interessenverbände

in das automationsunterstützte Lobbying- und Interessenvertretungs-Register des Bundesministerium für Justiz einzutragen. Das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register ist in wesentlichen Teilen öffentlich einsehbar.

Lobbying-Unternehmen sind Unternehmen, zu deren Geschäftsgegenstand auch die Übernahme und die Erfüllung eines Lobbying-Auftrags gehört, selbst wenn sie nicht auf Dauer angelegt sind. Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit haben sie unter anderem ihre Grunddaten, die Namen und Geburtsdaten ihrer Lobbyistinnen und Lobbyisten in das neu geschaffene Register einzutragen. Im nur eingeschränkt zugänglichen Teil des Registers sind für jeden Lobbying-Auftrag auch die Auftraggeber:in und der vereinbarte Aufgabenbereich zu erfassen.

Unternehmen, die Mitarbeiter:innen zum Zweck des unternehmensbezogenen Lobbying beschäftigen, haben ebenfalls unter anderem ihre Grunddaten und die für sie tätigen Unternehmenslobbyistinnen und Unternehmenslobbyisten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit registrieren zu lassen.

Gesetzlich eingerichtete Selbstverwaltungskörper und auf privatrechtlicher Grundlage handelnde Interessenverbände, z.B. Vereine, haben neben ihren Grunddaten und der gesetzlichen Grundlage ihrer Errichtung bzw. der kurzen Umschreibung ihres vertraglichen oder statutarischen Aufgabenbereichs innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahrs für das vorangegangene Geschäftsjahr die Gesamtzahl der bei ihnen überwiegend als Interessenvertreter tätigen Personen sowie die geschätzten Kosten der Interessenvertretung zur Eintragung bekanntzugeben.

Verhaltenspflichten

  • Lobbying-Unternehmen,
  • Unternehmen, die Unternehmenslobbyistinnen und Unternehmenslobbyisten beschäftigen,
  • Lobbyistinnen bzw. Lobbyisten und Unternehmenslobbyistinnen bzw. Unternehmenslobbyisten

dürfen die Lobbying-Tätigkeiten nur ab Bekanntgabe zur Eintragung in das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register und während aufrechter Eintragung ausüben.

Die mit Lobbying oder der Interessenvertretung befassten Personen und Rechtsträger:innen sind verpflichtet, die im 2. Abschnitt des Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes (LobbyG) definierten Mindeststandards einzuhalten. Dazu zählen beispielsweise, dass bei jedem erstmaligen Kontakt mit einer bzw. einem Funktionsträger:in Aufgabe, Identität und spezifische Anliegen offen zu legen sind und dass auf Funktionsträger:innen nicht unlauterer oder unangemessener Druck ausgeübt wird.

Register

Seit 1. Jänner 2013 ist der Einstieg in das Lobbying- und Interessenvertretungs-Register über das Unternehmensservice Portal möglich. Die Authentifizierung erfolgt wahlweise über Bürgerkarte oder mittels Benutzername und Passwort (Finanz Online). Der Öffentlichkeit steht das Register unter www.lobbyreg.justiz.gv.at im Internet zur Verfügung.

Die Verpflichtung zur Registrierung besteht seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Jänner 2013. Für Unternehmen, Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände, die schon vorher im Lobbying-Metier bzw. der Interessenvertretung tätig waren, sieht das LobbyG eine Übergangsfrist bis 31. März 2013 vor. Bis zum Ablauf dieser Frist durften die im Lobbying bzw. in der Interessenvertretung tätigen Personen auch ohne Registrierung weiter tätig werden.

Umfassende Informationen zum Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenz-Gesetz, FAQs (frequently asked questions), sowie einen Leitfaden für die Erfassungsanwendung finden Sie nebenstehend unter "Downloads".

Bei Fragen können Sie sich an das Bundesministerium für Justiz wenden (lobbyreg@justiz.gv.at).

Links
Lobbying- und Interessenvertretungsregister
Anmeldung im Unternehmensserviceportal (USP)

Downloads
Frequently Asked Questions (PDF, 91 KB) (Stand: 19.05.2022)
Leitfaden Erfassungsanwendung (PDF, 591 KB) (Stand: 08.02.2013)
Umfassende Informationen zum Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenz-Gesetz (PDF, 209 KB) (Stand: 04.01.2013)
Information on the lobbying and advocacy register (PDF, 197 KB) (Englisch) (Stand: 14.05.2019)
Report on the Austrian Transparency Act 2013 (PDF, 332 KB) (Englisch) (Stand: 14.05.2019)