Auftakt der Trautson-Gespräche: Justizpolitik im 21. Jahrhundert
Justiz im Spiegel der Zeit – Recht im Nationalsozialismus und autoritäre Tendenzen in der Gegenwart
Am 26.1.2026 fand im Großen Festsaal des Palais Trautson im Bundesministerium für Justiz der Auftakt für eine neue Diskussionsreihe statt: Unter dem Titel „Trautson-Gespräche: Justizpolitik im 21. Jahrhundert“ lädt Justizministerin Dr.in Anna Sporrer renommierte Vortragende vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Entwicklungen zu grundlegenden justizpolitischen Debatten ein.
Diese Grundidee führte die Justizministerin in ihrer Begrüßung noch einmal aus: „Zukunftsweisende Justizpolitik braucht den Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, vor allem bei der Klärung der Frage, wo wir uns als Gesellschaft hin entwickeln wollen – und wohin nicht – und welchen Beitrag die Justiz dazu leisten kann, dass wir unsere liberal-demokratischen Werte nicht nur verteidigen, sondern auch weiterentwickeln können. Die Trautson-Gespräche öffnen das Justizministerium für genau diesen Diskurs.“
Der Einladung zur Auftaktveranstaltung unter dem Titel „Justiz im Spiegel der Zeit – Recht im Nationalsozialismus und autoritäre Tendenzen in der Gegenwart“ folgten als Podiumsgäste em.Univ.Prof.in Dr.in Herlinde Pauer-Studer, Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, sowie die Publizistin und Digital-Expertin Mag.a (FH) Ingrid Brodnig. Unter der Gesprächsleitung von Dr. Oliver Scheiber (Vorsteher des Bezirksgerichts Meidling) stand die zentrale Frage im Raum, was wir für das Verständnis der heutigen politischen Entwicklungen aus der Vergangenheit lernen können. Es wurde die Notwendigkeit deutlich, die Mechanismen der nationalsozialistischen Machtergreifung sowie die Struktur des NS-Terrorstaates nachzuvollziehen, um Demokratie und Rechtsstaat heute für morgen zu schützen und autoritären Strömungen den Boden zu entziehen.
In kurzen Impulsvorträgen formulierten die Podiumsgäste Thesen zum Thema des Abends und stellten diese dann untereinander und dem Publikum zur Diskussion. Universitätsprofessorin emerita für Praktische Philosophie und Ethik, Frau Dr.in Herlinde Pauer-Studer, zeichnete nach, wie der Übergang von der Weimarer Republik zur nationalsozialistischen Diktatur unter dem Schein formaler Legalität vollzogen wurde. Anhand zentraler Maßnahmen wie der Reichstagsbrandverordnung und des Ermächtigungsgesetzes zeigte sie, wie bestehende verfassungsrechtliche Instrumente missbraucht wurden, um demokratische Strukturen auszuhöhlen und Grundrechte außer Kraft zu setzen. Besonderes Augenmerk legte Pauer-Studer auf die ideologische Umdeutung von Verfassung und Recht im NS-Staat: An die Stelle individueller Bürgerrechte trat das Konzept der „Volksgemeinschaft“ und der Führerwille wurde zunehmend als unmittelbare Rechtsquelle verstanden. Auch die „Rassen“-Gesetzgebung und die von Ernst Fraenkel beschriebene Verschränkung von Normenstaat und Maßnahmenstaat verdeutlichten, wie Recht und Willkür ineinandergriffen. Abschließend betonte Pauer-Studer, dass bereits minimale Bedingungen der Rechtsstaatlichkeit – wie Öffentlichkeit, Transparenz und Berechenbarkeit des Rechts – totalitärer Herrschaft entgegenstehen und ihre systematische Aufhebung eine zentrale Lehre aus der Geschichte darstellt.
In seinem Impulsvortrag beleuchtete Universitätsprofessor für Römisches Recht und Europäische Privatrechtsentwicklung Dr. Franz-Stefan Meissel die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus aus rechtsgeschichtlicher und zeitdiagnostischer Perspektive und stellte die Frage in den Mittelpunkt, ob und wie aus dieser Extremerfahrung gelernt werden kann. Er zeigte eindrücklich auf, wie Jurist:innen und Gerichte in ein totalitäres System eingebunden wurden – teils durch offene Ideologisierung, teils durch scheinbar „normale“ Rechtsanwendung –, und wie sich Terror, Rechtlosigkeit und Gewalt mit einer trügerischen juristischen Alltäglichkeit verbinden konnten. Besonderes Augenmerk legte Meissel auf die Bedeutung der Rechtsauslegung: Generalklauseln, Methodenbeliebigkeit und eine NS-affine Interpretation traditioneller Normen ermöglichten es, ideologische Ziele auch innerhalb formalrechtlicher Strukturen durchzusetzen. Zugleich machte er anhand differenzierter judikaturgeschichtlicher Befunde deutlich, dass selbst im totalitären Kontext begrenzte Spielräume bestanden, die vereinzelt auch für nicht systemkonforme Entscheidungen genutzt wurden. Aus dieser Ambivalenz leitete Meissel die zentrale Bedeutung der juristischen Zeitgeschichte für Ausbildung und Praxis ab: Sie schärft das Bewusstsein für die gesellschaftliche Verantwortung der Justiz, für die Gefahren von Ausgrenzung und Diskriminierung – und für den Auftrag, Rechtsstaatlichkeit, Fairness und Inklusion auch unter schwierigen Bedingungen zu verteidigen.
Mag.a (FH) Ingrid Brodnig, Publizistin und Digital-Expertin, richtete den Blick von der historischen Analyse auf autoritäre Tendenzen der Gegenwart und zeigte anhand aktueller internationaler Beispiele auf, wie Recht, Macht und digitale Kommunikation heute ineinandergreifen. Sie verdeutlichte, wie staatliche Maßnahmen, strafrechtliche Begriffe und juristische Verfahren zunehmend über soziale Medien kommuniziert, zugespitzt oder politisch instrumentalisiert werden und dadurch neue Formen von Einschüchterung, Polarisierung und Desinformation entstehen können. Brodnig machte sichtbar, dass autoritäre Dynamiken nicht nur durch offene Rechtsbrüche, sondern auch durch die strategische Inszenierung von Rechtmäßigkeit, die selektive Darstellung von Rechtsdurchsetzung und die emotionale Mobilisierung in digitalen Öffentlichkeiten befördert werden. Gerade diese Vermischung von rechtlichem Handeln und medialer Machtausübung stelle demokratische Institutionen vor neue Herausforderungen. Ihr Impuls unterstrich damit die Aktualität der historischen Lehren aus dem Nationalsozialismus: Rechtsstaatlichkeit braucht nicht nur formale Normen, sondern auch einen reflektierten Umgang mit Öffentlichkeit, Sprache und digitalen Machtmechanismen, um autoritären Entwicklungen wirksam entgegenzutreten.
In der anschließenden Publikumsdiskussion wurden die historischen Analysen konsequent auf gegenwärtige politische Entwicklungen bezogen, insbesondere auf die Situation in den USA, die von mehreren Wortmeldungen als mögliche autoritäre Zäsur diskutiert wurde. Im Zentrum standen Fragen nach dem Funktionieren von Checks and Balances, der Rolle des Supreme Court und der tatsächlichen Durchsetzbarkeit „unerwünschter“ Gerichtsentscheidungen. Die Diskutant:innen thematisierten dabei nicht nur rechtliche Einfallstore autoritärer Macht, sondern auch Faktoren wie Angst, Opportunität und die Kosten des Widerspruchs – für Einzelne ebenso wie für Institutionen. Wiederholt wurden Parallelen zur nationalsozialistischen Vergangenheit gezogen, etwa im Hinblick auf Entmenschlichung, die „Banalität des Bösen“ und die Verantwortung von Beamt:innen und Richter:innen, auch unter Druck rechtstaatlichen Prinzipien treu zu bleiben. Zugleich weitete sich der Blick über die USA hinaus auf Europa und die regelbasierte Weltordnung: Die Bedeutung einer unabhängigen Justiz, einer wehrhaften Gewaltenteilung und einer selbstbewussten europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft wurde ebenso betont wie die Notwendigkeit von Mut, institutioneller Resilienz und zivilgesellschaftlicher Wachsamkeit. Die Diskussion mündete damit in einen eindringlichen Appell, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie nicht als Selbstverständlichkeit zu begreifen, sondern sie aktiv – rechtlich, politisch und individuell – zu verteidigen und weiter zu entwickeln.