Sanktionen im Vergabebereich
Hier finden Sie nähere Informationen zu Sanktionsmaßnahmen in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens sowie zu den Ausnahmegenehmigungen von diesem Sanktionsregime.
Das Bundesgesetz über Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2024 - SanktG 2024), BGBl. I Nr. 5/2025, wurde am 10.2.2025 kundgemacht und trat im Wesentlichen am 11.2.2025 in Kraft. Die derzeit gültige Fassung des Gesetzes finden Sie hier. Die Erläuterungen zu diesem Gesetz werden untenstehend zum Download angeboten.
Auf Grund des mit 11.2.2025 außer Kraft getretenen § 2 Abs. 3 des Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. I 150/2022, hat die Bundesregierung am 8.10.2022 die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. II 375/2022 idF BGBl. II 363/2023, erlassen. Diese Verordnung gilt nunmehr als Verordnung gemäß § 6 Abs. 4 des SanktG 2024 (vgl. § 19 Abs. 1 des SanktG 2024). Die derzeit gültige Fassung dieser Verordnung finden Sie hier. Die Erläuterungen zu dieser Verordnung werden untenstehend zum Download angeboten.
Downloads:
Bundesgesetz über Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2024)
Stammfassung 2025
Verordnungen
- Verordnung der Bundesregierung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (konsolidierte Fassung)
- Erläuterungen (BGBl. II Nr. 375/2022) (PDF, 222 KB)
- Erläuterungen (BGBl. II Nr. 363/2023) (PDF, 300 KB)
Rundschreiben
- Rundschreiben - Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (PDF, 469 KB)
- Rundschreiben - FAQs betreffend Sanktionen gegen Russland im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (PDF, 742 KB)
- Rundschreiben - Sanktionen gegen die Russische Föderation (PDF, 603 KB)
- Rundschreiben - Teilnahme von Unternehmen aus der Russischen Föderation an Vergabeverfahren in Österreich (PDF, 511 KB)
Links: