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Sanktionen im Vergabebereich

Hier finden Sie nähere Informationen zu Sanktionsmaßnahmen in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens sowie zu den Ausnahmegenehmigungen von diesem Sanktionsregime.

Das Bundesgesetz über Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2024 - SanktG 2024), BGBl. I Nr. 5/2025, wurde am 10.2.2025 kundgemacht und trat im Wesentlichen am 11.2.2025 in Kraft.  Die derzeit gültige Fassung des Gesetzes finden Sie hier. Die Erläuterungen zu diesem Gesetz werden untenstehend zum Download angeboten.

Auf Grund des mit 11.2.2025 außer Kraft getretenen § 2 Abs. 3 des Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. I 150/2022, hat die Bundesregierung am 8.10.2022 die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. II 375/2022 idF BGBl. II 363/2023, erlassen. Diese Verordnung gilt nunmehr als Verordnung gemäß § 6 Abs. 4 des SanktG 2024 (vgl. § 19 Abs. 1 des SanktG 2024). Die derzeit gültige Fassung dieser Verordnung finden Sie hier. Die Erläuterungen zu dieser Verordnung werden untenstehend zum Download angeboten.

Downloads:

Bundesgesetz über Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2024)

Stammfassung 2025

Verordnungen

Rundschreiben

Links:

Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

FAQs der Europäischen Kommission