Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien geändert wird (Mediengesetznovelle 2026)

Die Begutachtungsfrist endet am 10.11.2026.
 

Der vorliegende Gesetzesvorschlag dient folgendem Aspekt:

Das MedienG sieht in § 33 ein Verfahren zur Einziehung der zur Verbreitung bestimmten Medienstücke und die Löschung der die strafbare Handlung begründenden Stellen einer Webseite und in § 34 ein solches zur Urteilsveröffentlichung vor. Zu beiden Rechtsinstrumenten gibt es Regelungen zur Tragung der Verfahrenskosten, wonach die Kosten des selbstständigen Verfahrens den Medieninhaber treffen, sofern der Antrag zu Recht gestellt und auf Einziehung bzw. Urteilsveröffentlichung erkannt wurde.

Nach der derzeitigen Rechtslage ist eine Antragstellung auch möglich, wenn der Medieninhaber dem Begehren des Antragstellers etwa durch Entfernung oder Löschung inkriminierter Medienstücke oder Medieninhalte bereits vor Antragstellung entsprochen hat.

Es entspricht jedoch nicht der Intention des Gesetzgebers, den Medieninhaber für Postings Dritter, die eine strafbare Handlung darstellen und die er umgehend bei deren Kenntnis entfernt, zur Kostentragung des Verfahrens zu verpflichten, für das er augenscheinlich keinen Anlass gegeben hat.

Daher sieht der vorliegende Entwurf in Anlehnung an zivilrechtliche Kostentragungsregelungen (etwa § 45 ZPO oder § 8 AHG) zunächst eine außergerichtliche Aufforderung durch den Antragsteller vor, die dem Medieninhaber ermöglichen soll, binnen drei Tagen ab Aufforderung die inkriminierten Medieninhalte aus dem Verkehr zu ziehen oder zu widerrufen und damit auch keine Prozesskosten tragen zu müssen.

Der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien geändert wird (Mediengesetznovelle 2026), samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen unter dem nachstehenden Link zur Verfügung:

Begutachtungsentwurf auf der Parlamentswebsite

Downloads
Gesetzestext (PDF, 71 KB)
Erläuterungen (PDF, 134 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 116 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 74 KB)