Zweites Trautson-Gespräch zur Justizpolitik im 21. Jahrhundert: Resiliente Justiz in einer starken Demokratie
Wie können Rechtsstaat und Justiz gegen autoritäre Entwicklungen abgesichert werden – und welche Rolle spielen dabei Politik, Justiz und Zivilgesellschaft?
Am 28. September 2026 fand im Großen Festsaal des Bundesministeriums für Justiz das zweite „Trautson-Gespräch: Justizpolitik im 21. Jahrhundert“ statt. Unter dem Titel „Resiliente Justiz in einer starken Demokratie“ lud Bundesministerin für Justiz Dr.in Anna Sporrer dazu ein, die Widerstandsfähigkeit rechtsstaatlicher Institutionen gegenüber politischen und gesellschaftlichen Veränderungen aus unterschiedlichen Perspektiven zu diskutieren. Impulsvorträge hielten MMag.a Maria Mayrhofer, Dávid Gajdos, MA, und em. Univ.-Prof. Dr. Franz Merli.
In ihrer Begrüßung stellte Justizministerin Sporrer die Frage in den Mittelpunkt, wie demokratische und rechtsstaatliche Institutionen nicht erst in einer Krise, sondern vorausschauend gestärkt werden können. Österreich verfüge über starke Institutionen und eine unabhängige Justiz, dennoch gebe es Bereiche, in denen die institutionelle Resilienz weiterentwickelt werden müsse. Sie verwies dabei unter anderem auf die geplante unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft, Fragen der Richter:innenbestellung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, mögliche zusätzliche Absicherungen des Verfassungsgerichtshofs und die Ressourcenausstattung der Justiz. Entscheidend sei letztlich auch das Vertrauen der Bevölkerung in die tatsächliche Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Damit knüpfte die Veranstaltung zugleich an das aktuelle Regierungsprogramm an, das unter dem Titel „Wehrhafte Demokratie & starker Rechtsstaat“ die Sicherung und Weiterentwicklung der liberalen Demokratie sowie einen starken Rechtsstaat als zentrale Vorhaben nennt.
Erfahrungen aus Ungarn: Institutionen, Medien und Macht
Der Journalist Dávid Gajdos eröffnete die Impulsrunde mit einem Blick nach Ungarn. Gajdos, der in Ungarn geboren wurde und heute in Wien lebt, hat sich journalistisch intensiv mit der politischen Entwicklung des Landes beschäftigt.
Ausgehend vom Wahlsieg Viktor Orbáns und seiner Partei Fidesz im Jahr 2010 zeichnete Gajdos nach, wie eine starke parlamentarische Mehrheit dazu genutzt werden könne, politischen Einfluss über eine einzelne Regierungsperiode hinaus institutionell abzusichern. Er thematisierte insbesondere die Besetzung zentraler Positionen, Veränderungen im Medienumfeld sowie die Rolle wirtschaftlicher und politischer Netzwerke. Diese Entwicklungen beschrieb er als Warnung davor, demokratische Institutionen erst dann schützen zu wollen, wenn ihre Unabhängigkeit bereits unter Druck geraten ist.
Die von Gajdos angesprochenen Fragen waren auch Gegenstand internationaler Rechtsstaatsbeobachtung: Der Rechtsstaatsbericht der Europäischen Kommission für Ungarn hatte 2025 unter anderem fortbestehende Probleme beim Medienpluralismus, Druck innerhalb der Justiz und Defizite bei institutionellen Kontrollmechanismen festgehalten. Der politische Kontext hatte sich wenige Monate vor dem Trautson-Gespräch grundlegend verändert: Bei der ungarischen Parlamentswahl im April 2026 verlor Orbán nach 16 Jahren die Regierungsverantwortung.
Gajdos richtete seinen Blick daher auch auf die Frage, was demokratische Gegenkräfte bewirken können. Eine kritische Öffentlichkeit, unabhängiger Journalismus und Institutionen, die auch unter politischem Druck ihre Eigenständigkeit bewahren, seien wesentliche Elemente demokratischer Widerstandsfähigkeit. In der Abschlussrunde unterstrich er insbesondere die Bedeutung von qualitativ hochwertigem, unabhängigem Journalismus und appellierte daran, diesen auch durch die eigene Mediennutzung zu unterstützen.
„Der Rechtsstaat verteidigt sich nicht von selbst“
MMag.a Maria Mayrhofer, geschäftsführende Vorständin der zivilgesellschaftlichen Organisation #aufstehn, stellte die Rolle der Bürger:innen und der Zivilgesellschaft in den Mittelpunkt ihres Impulses. Ihre Ausgangsthese lautete: Der Rechtsstaat verteidigt sich nicht von selbst. Er brauche Menschen, die seine Bedeutung verstehen, ihm vertrauen und bereit seien, für rechtsstaatliche Grundsätze einzutreten, wenn diese unter Druck geraten.
Mayrhofer beschrieb dabei drei zentrale Aufgaben der Zivilgesellschaft: Sie müsse erstens komplexe rechtliche und politische Vorgänge verständlich und damit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen. Zweitens komme ihr eine Frühwarnfunktion zu – sie könne Entwicklungen sichtbar machen und thematisieren, bevor daraus strukturelle Probleme würden. Drittens könne sie unabhängigen Institutionen und den dort tätigen Menschen öffentlichen Rückhalt geben, wenn diese unter politischen oder medialen Druck geraten. Die Zivilgesellschaft fungiere damit als eine Art „Immunsystem der Demokratie“.
Anhand konkreter Beispiele aus der Arbeit von #aufstehn erläuterte Mayrhofer zugleich, wie Beteiligung an Gesetzgebungsprozessen funktionieren könne – von der verständlichen Aufbereitung komplexer Vorhaben über Petitionen bis zu Stellungnahmen in Begutachtungsverfahren. Ihr Appell an staatliche Institutionen lautete, die Türen für solche Formen der Beteiligung weiter zu öffnen, Begutachtungsverfahren ernst zu nehmen und Gesetze möglichst verständlich zu formulieren. Demokratie, so ihre Schlussfolgerung, sei kein „Zuschauer:innensport“.
Welche Schutzmechanismen bietet die Verfassung?
Der dritte Impulsvortrag von em. Univ.-Prof. Dr. Franz Merli, dessen wissenschaftliche Schwerpunkte im österreichischen und europäischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht liegen, widmete sich der Frage, wie gut die österreichische Rechtsordnung gegen den möglichen Missbrauch politischer Mehrheiten abgesichert ist.
Merli verwies zunächst auf eine Reihe bestehender Sicherungen: die Aufteilung staatlicher Macht auf unterschiedliche Ebenen und Institutionen, das Verhältniswahlrecht, den Verfassungsrang der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie die stark ausgebaute Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Auch die verfassungsrechtlich abgesicherte Stellung der Gerichte und die Beteiligung der Richterschaft an Bestellungsverfahren bildeten wichtige Schutzmechanismen.
Zugleich identifizierte Merli Bereiche, in denen aus seiner Sicht zusätzliche Absicherungen diskutiert werden sollten. Dazu zählte er die Funktionsfähigkeit und Besetzung der Verfassungsgerichtsbarkeit, wobei bei zusätzlichen qualifizierten Mehrheiten auch Vorsorge gegen politische Blockaden getroffen werden müsse. Einen zweiten Schwerpunkt bildete die Staatsanwaltschaft: Hier gehe es nicht lediglich um den Anschein politischer Einflussnahme, sondern darum, Strukturen so zu gestalten, dass ein möglicher Missbrauch staatsanwaltschaftlicher Befugnisse zur politischen Intervention möglichst ausgeschlossen werde.
Schließlich betonte Merli die Verantwortung von Richter:innen und Staatsanwält:innen selbst. Rechtsstaatliche Resilienz erschöpfe sich nicht in Normen und Organisationsstrukturen. Von Bedeutung seien ebenso eine unabhängige Rechtsanwendung, die Nutzung europäischer Rechtsschutzinstrumente sowie die Frage, wann Angehörige der Justiz öffentlich für die Unabhängigkeit ihrer Institutionen und für rechtsstaatliche Grundsätze eintreten können. Recht allein, so der Grundgedanke seines Impulses, könne Demokratie nicht sichern – es könne aber einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.
Wie wird aus institutioneller Stärke gesellschaftliches Vertrauen?
In der anschließenden Diskussion wurden die drei Perspektiven – internationale Erfahrungen, zivilgesellschaftliches Engagement und verfassungsrechtliche Absicherung – miteinander verbunden. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Ausgestaltung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, die Bestellung unabhängiger Funktionsträger:innen, die Ressourcenausstattung der Justiz und die Frage, wie politische Einflussmöglichkeiten begrenzt werden können, ohne zugleich handlungsunfähige oder blockierbare Institutionen zu schaffen.
Breiten Raum nahm außerdem die Kommunikation der Justiz ein. Diskutiert wurde, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften auf Versuche reagieren können, ihre Arbeit öffentlich zu delegitimieren, ohne die für ihre Tätigkeit notwendige Zurückhaltung und Unabhängigkeit aufzugeben. Ebenso wurde die Unterscheidung zwischen journalistischer Berichterstattung und anderen Formen medialer Kommunikation angesprochen sowie die Frage, wer innerhalb der Justiz öffentlich sprechen kann und soll.
Auch das Zusammenspiel zwischen Politik und Zivilgesellschaft zog sich durch die Debatte. Mehrere Wortmeldungen beschäftigten sich damit, wie rechtliche Schwachstellen frühzeitig erkannt und politische Mehrheiten für ihre Beseitigung gewonnen werden können. Justizministerin Sporrer griff diesen Punkt zum Abschluss auf und nahm die Diskussion als Auftrag mit, die verfassungsrechtliche Absicherung einer „wehrhaften Demokratie“ und der Resilienz der Justiz voranzutreiben.
Das zweite Trautson-Gespräch machte damit deutlich, dass die Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaates nicht auf eine einzelne Norm oder Institution reduziert werden kann. Sie entsteht im Zusammenspiel von verfassungsrechtlichen Garantien, tatsächlich unabhängigen und ausreichend ausgestatteten Institutionen, einer informierten Öffentlichkeit, unabhängigem Journalismus und einer aktiven Zivilgesellschaft. Im Zentrum stand dabei eine gemeinsame Frage, die auch den weiteren Verlauf der Trautson-Gespräche begleiten wird: Wie lassen sich Demokratie und Rechtsstaat stärken, solange die demokratischen Handlungsspielräume dafür vorhanden sind?