Justizministerin Anna Sporrer präsentiert Bodycams im Straf- und Maßnahmenvollzug
Wichtiger Schritt für Sicherheit von Bediensteten und Insass:innen
„Unsere Justizwache leistet täglich hervorragende Arbeit unter schwierigen Bedingungen. Bodycams sind dabei ein wichtiger Schritt für einen modernen, humanen und effektiven Straf- und Maßnahmenvollzug: Sie schützen unsere Bediensteten vor Übergriffen und unberechtigten Vorwürfen, während sie gleichzeitig die Rechte und die Sicherheit der Insassinnen und Insassen wahren. Transparenz schafft Deeskalation auf beiden Seiten,“ so Justizministerin Sporrer.
Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen präsentierte Justizministerin Sporrer heute die Eckpunkte für die österreichweite Ausrollung von Bodycams im Straf- und Maßnahmenvollzug. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung im steirischen Schielleiten wurde das Equipment den Justizwachebediensteten in praxistauglichen Situationen vorgeführt. Ziel ist es, den Bediensteten die Anwendung direkt nahezubringen und eine reibungslose Integration in den Arbeitsalltag zu gewährleisten.
Die Bodycams werden nach Abschluss der derzeitigen Informations- und Einführungsveranstaltungen ab Juni 2026 in zwei Phasen flächendeckend ausgerollt:
- In der ersten Phase erhalten die Justizwache-Einsatzgruppen die Geräte, da hier bereits spezialisierte Trainingsstrukturen und eine hohe Einsatzdynamik in sensiblen Bereichen vorliegen.
- In der zweiten Phase folgt die schrittweise Ausstattung aller weiteren Justizwachebediensteten in den Justizanstalten und Forensisch-Therapeutischen Zentren.
Ziel ist es, die flächendeckende Ausrollung an alle 29 Einrichtungen des Straf- und Maßnahmenvollzugs bis Ende 2026 abzuschließen.
Zahlen, Daten & Fakten
- Zur Anwendung kommen Bodycams vom Typ „Motorola V500“.
- Insgesamt werden nach Abschluss der Ausrollung rund 500 Bodycams in ganz Österreich im Einsatz sein.
- Für die technische und organisatorische Umsetzung ist ein einmaliges Budget von rund 900.000 Euro vorgesehen. Dieser Betrag teilt sich auf in circa 780.000 Euro für den Ankauf des Equipments sowie rund 120.000 Euro für die Integration in die bestehende IT-Infrastruktur der Justiz.
- Die laufenden Betriebskosten belaufen sich auf etwa 80.000 Euro pro Jahr. Diese Summe deckt die Lizenz- und Softwaregebühren, die regelmäßige Wartung und den Service sowie die notwendigen Speicher- und Serverkapazitäten ab.
- Die dafür anfallenden Kosten können aufgrund von Umschichtungen aus dem bereits bestehenden Budget für den Straf- und Maßnahmenvollzug gedeckt werden.