Bundesstaatsanwaltschaft 

Bundesregierung schickt Entwurf für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft in Begutachtung. Reform der Weisungsspitze soll die Unabhängigkeit der Strafverfolgung gesetzlich verankern.

Mit dem Start der parlamentarischen Begutachtung setzt die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt zur Einführung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft als weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde in Österreich. Damit wird ein zentrales Reformversprechen zur Stärkung des Rechtsstaats auf den Weg gebracht. Die Schaffung einer solchen Instanz war in Österreich bereits lange Gegenstand intensiver öffentlicher Debatten.

Justizministerin Anna Sporrer:

„Mein Ziel ist es, die erste österreichische Justizministerin zu sein, die keinen Einfluss mehr auf staatsanwaltschaftliche Verfahren nehmen kann. Wir haben uns bereits im Regierungsprogramm auf die Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Mit dem heutigen Start der Begutachtung präsentieren wir ein neues System, das die rechtsstaatlichen Standards stärken wird. Das ist ein entscheidender Schritt – soweit waren wir noch nie. Gleichzeitig liegt noch Arbeit vor uns. Wir bringen den vorliegenden Entwurf jetzt zur breiten Diskussion.“

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger:

„Freiheit bedeutet vor allem auch, auf einen unabhängigen Rechtsstaat vertrauen zu können. Mit der Bundesstaatsanwaltschaft schieben wir die bedeutendste Justizreform seit Jahrzehnten über die Ziellinie und stärken genau dieses Vertrauen massiv. Damit sorgen wir erstmals für eine echte Trennung von Politik und Justiz an der Spitze der Ermittlungs- und Anklagebehörden. Wir stellen sicher, dass nicht länger eine politische Einzelperson darüber entscheiden kann, ob und welche Weisungen in einem Strafverfahren erteilt werden. Künftig steht stattdessen ein unabhängiges Dreier-Kollegium an der Weisungsspitze. Mit diesem Meilenstein in der Justizgeschichte zeigen wir als Bundesregierung einmal mehr, dass wir bei zukunftsweisenden Reformen liefern und halten, was wir versprechen.“

ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger:

„Die Bundesstaatsanwaltschaft ist gemeinsam mit der Stärkung der Beschuldigtenrechte, die parallel erarbeitet wird, die größte Reform in der Strafprozessordnung der letzten 20 Jahre. Als Volkspartei war es uns wichtig, eine Balance zwischen einer unparteilichen Weisungsspitze und einer ausgewogenen Kontrolle im Sinne des demokratischen Rechtstaats durch das Parlament sicherzustellen. Die parlamentarische Kontrolle wurde daher massiv gestärkt. Die Ernennungsvoraussetzungen sind offen formuliert, es können also auch Rechtsanwälte ernannt werden. Dies ist essenziell, um den kritischen Blick von außen sicherzustellen. Die drei Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft werden auf Vorschlag der breit aufgesetzten Kommission vom Nationalrat gewählt. Bei Amtsantritt wird sich der neue Vorsitzende, der alle zwei Jahre wechselt, vor dem Nationalrat erklären und zweimal im Jahr vor dem Justizausschuss über die Tätigkeit der Staatsanwälte berichten. Außerdem wird der Rechtsschutzbeauftragte enorm gestärkt und verfassungsrechtlich abgesichert.“

Überblick – Begutachtungsentwurf


Organisation

Die Bundesstaatsanwaltschaft wird als oberste Anklagebehörde der Justiz eingerichtet. Die Leitung übernimmt eine kollegiale Dreierspitze. Die Funktionsperiode aller Bundesstaatsanwält:innen beträgt einmalig sechs Jahre.

Auswahl

Das Auswahlverfahren läuft in drei Schritten ab: Eine Expertinnen- und Expertenkommission nominiert die Kandidaten, das Parlament stimmt diesem Vorschlag zu oder lehnt ihn ab. Die Bundesregierung übermittelt den Vorschlag an den Bundespräsidenten zur Ernennung.

Für eine Ernennung müssen mehrere Kriterien erfüllt sein, z.B.:

  • Eine zehnjährige Erfahrung als Strafrichter:in oder Staatsanwält:in
  • Ein hohes Maß an persönlicher und professioneller Integrität
  • Die Voraussetzungen sind streng, aber offen formuliert: Es können Personen zum Zug kommen, die nicht unmittelbar vor Ernennung in der Strafjustiz tätig sind, wenn sie die Kriterien erfüllen

Zudem können die Bundesstaatsanwält:innen über zwei Wege abberufen werden: Entweder durch ein disziplinarrechtliches Verfahren oder – in Anlehnung an die Ministeranklage – durch den Verfassungsgerichtshof.

Einbindung des Parlaments

Die Bundesstaatsanwaltschaft unterliegt einer parlamentarischen Kontrolle. Dabei ist – wie schon bisher – sichergestellt, dass durch die Kontrolltätigkeit laufende Ermittlungsverfahren nicht gefährdet werden können.

Der vorliegende Entwurf befindet sich in parlamentarischer Begutachtung, welche bis 31. August angesetzt ist.

 

Justizministerin Sporrer
Foto: BKA/Dunker