Erwachsenenschutz-Recht

Das Erwachsenenschutz-Recht regelt die Vertretung von Menschen bei wichtigen Angelegenheiten. Zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Menschen mit einer psychischen Krankheit.

Es gibt 4 Arten von Vertretung:

1. Vorsorge-Vollmacht

2. Gewählte Erwachsenen-Vertretung

3. Gesetzliche Erwachsenen-Vertretung

4. Gerichtliche Erwachsenen-Vertretung

Diese 4 Arten sind sehr verschieden. Aber auch die Menschen sind sehr verschieden. Deshalb soll es für jeden Menschen die richtige Lösung geben.

In dieser Broschüre werden alle 4 Arten von Erwachsenen-Vertretung genau beschrieben: Broschüre Erwachsenen-Vertretung (PDF, 2 MB)

In dieser Broschüre beschreiben wir die gewählte Erwachsenen-Vertretung genau: Broschüre gewählte Erwachsenen-Vertretung (PDF, 1 MB)