Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafrechtsänderungsgesetz 2026)
Die Begutachtungsfrist endet am 5. August 2026.
Zur Umsetzung der RL (EU) 2024/1712 zur Änderung der RL 2011/36/EU (RL Menschenhandel), des Organhandels-Übereinkommens des Europarats, des Änderungsprotokolls zum Tokioter Abkommen über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Montreal Protokoll 2014) und der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs schlägt der Entwurf die Ausweitung der Straftatbestände gegen Menschenhandel, die Schaffung von Straftatbeständen gegen Organhandel, die Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit gemäß § 64 Abs. 1 StGB und die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung vor.
Downloads
Gesetzestext (PDF, 116 KB)
Erläuterungen (PDF, 260 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 158 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 244 KB)