Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Bundesgesetz, mit dem das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 geändert wird

Die Begutachtungsfrist endet am 23. Februar 2026.

Mit dem zur Begutachtung versendeten Ministerialentwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 geändert wird, werden Teile des Art. 20 der Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt.

Die Umsetzung erfordert geringfügige Anpassungen im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012: Künftig wird auch dann ein Energieausweis auszuhändigen sein, wenn ein Bestandvertrag bloß verlängert wird. Bei Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien wird auf Grund geänderter Richtlinienvorgaben neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz auch die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Da sich die Inhalte der Energieausweise ändern werden, sollen dabei als Indikatoren der Gesamtenergieeffizienz der Heizwärmebedarf und der Endenergiebedarf genannt werden; die Angabe des Gesamtenergieeffizienz-Faktors entfällt.

Downloads
Gesetzestext (PDF, 101 KB)
Erläuterungen (PDF, 102 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 118 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 326 KB)