Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz geändert wird (Mehrstimmrechtsaktien-Gesetz – MSAG)
Die Begutachtungsfrist endet am 16.10.2026.
Das zur Begutachtung versendete Mehrstimmrechtsaktien-Gesetz (MSAG) soll die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/2810 über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen, im Aktiengesetz umsetzen. Zweck der Richtlinie als Teil des "Listing Act"-Pakets ist es, die Attraktivität der Börsenotierung an multilateralen Handelssystemen (MTF) zu erhöhen und damit KMU besser in die Lage versetzen, sich finanzielle Mittel zu beschaffen. Zu diesem Zweck soll es nun Aktiengesellschaften möglich sein, Mehrstimmrechtsaktien anlässlich des ersten Gangs an ein MTF auszugeben.
Das österreichische Aktienrecht folgt bislang der Regel „one share, one vote“ (§ 12 Abs. 1 AktG) und verbietet seit 1965 Mehrstimmrechtsaktien gänzlich (§ 12 Abs. 3 AktG). Dieses umfassende Verbot kann im Zuge der Umsetzung der Richtlinie nicht aufrechterhalten werden. Daher soll in einem neuen § 12b AktG die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien in Aktiengesellschaften, die ihre Aktien erstmals an einem MTF handeln wollen, für maximal zehn Jahre ermöglicht werden. Neben den Voraussetzungen für die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien enthält die Bestimmung auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die anderen Aktionäre und besondere Offenlegungspflichten.
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Gesetzestext (PDF, 107 KB)
Erläuterungen (PDF, 194 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 110 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 191 KB)