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Meinungsaustausch zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Einladung an Stakeholder

Die Richtlinie (EU) 2024/1203 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG wurde am 30. April 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 20. Mai 2024 in Kraft. Die Richtlinie ist bis 21. Mai 2026 in das nationale Recht umzusetzen.

Neben einer großen Zahl neuer Straftatbestände enthält die Richtlinie insbesondere auch Bestimmungen zu Sanktionen, zur Prävention, zur Zusammenarbeit der Behörden auf nationaler und internationaler Ebene sowie verfahrensrechtliche Regelungen.

Das für die Umsetzung dieser Richtlinie führend zuständige Bundesministerium für Justiz lädt daher Stakeholder zu einem Meinungsaustausch am

21. Jänner 2026 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im
Kleinen Festsaal des Bundesministeriums für Justiz

ein.

Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens 19. Jänner 2026 an team.s@bmj.gv.at erforderlich.