Gesetzlich verpflichtet: Gerichtsgebühren werden mit 1. August 2026 angepasst
Notwendige Valorisierung aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindex – Erhöhung um 5,71 Prozent
Mit 1. August 2026 werden die festen Gerichtsgebühren in Österreich angepasst. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Verbraucherpreisindex (VPI), an den die Gerichtsgebühren gesetzlich gekoppelt sind.
Sobald sich der VPI gegenüber der letzten Anpassung um mehr als fünf Prozent verändert, ist eine Neufestsetzung der Gebühren laut § 31a Gerichtsgebührengesetz verpflichtend vorgesehen. Diese Schwelle wurde mit dem im Mai veröffentlichten endgültigen Verbraucherpreisindex für März 2026 überschritten. Die festen Gerichtsgebühren erhöhen sich daher mit 1. August 2026 um 5,71 Prozent.