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3. Evaluierungsrunde

In der 3. Evaluierungsrunde waren die Bereiche Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung Gegenstand der Länderprüfung.

Österreich wurde im Bereich des Strafrechts von Frankreich und Luxemburg und im Bereich der Parteienfinanzierung von Deutschland und Russland mit französischer Unterstützung geprüft und hat im Bereich des Strafrechts zehn und im Bereich der Parteienfinanzierung elf Empfehlungen bekommen.

Hatte GRECO im Rahmen der 1. und 2. Evaluierungsrunde noch ausgeführt, dass Österreich grundsätzlich erst am Beginn des Kampfes gegen die Korruption stehe, wird nunmehr – für den Bereich des Strafrechts – anerkannt, dass Österreich bereits eine Reihe von Strafbestimmungen aufzuweisen hat, die viele der vorgegebenen Standards widerspiegeln. Ausdrücklich positiv hervorgehoben werden die Strafschärfungen durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009, während die Dienstrechtsakzessorietät (bei den §§ 305 und 307a StGB) als Rückschritt empfunden wird.

Den Verfahrensregeln von GRECO entsprechend hatte Österreich bis zum 30. Juni 2013 Zeit, Umsetzungsschritte zu setzen. Von den Empfehlungen im Bereich des Strafrechts zum ersten Umsetzungsbericht acht Empfehlungen vollständig umgesetzt, während zwei Empfehlungen nur als teilweise umgesetzt angesehen wurden. Im Bereich der Parteienfinanzierung wurden vier Empfehlungen als zufriedenstellend umgesetzt gewertet, fünf als teilweise umgesetzt und nur zwei als nicht umgesetzt.

Nach dem zweiten Umsetzungsbericht bat sich ein noch erfreulicheres Bild: Nunmehr gelten sämtliche zehn Empfehlungen aus dem Bereich des Strafrechts als zufriedenstellend umgesetzt, und im Bereich der Parteienfinanzierung wurden 6 Empfehlungen zufriedenstellend umgesetzt, 4 teilweise und nur mehr 1 Empfehlung blieb nicht umgesetzt.

Die Evaluierungsberichte (Teil 1 und 2) sowie der erste und zweite Umsetzungsbericht stehen Ihnen nachstehend in der Originalversion (englisch) sowie auf deutsch zur Verfügung.

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