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Erarbeitung einer Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren

Das Bundesministerium für Justiz hat sich im Zuge der Arbeiten an der Kindschaftsrechtsreform intensiv mit dem Thema Gewalt in Pflegschaftsverfahren auseinandergesetzt und in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, in der unter anderem Vertreter:innen von Kinderschutz- und Gewaltschutzeinrichtungen vertreten waren, eine Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht erarbeitet.

Die Handreiche soll einen Überblick über die vielfältigen Gewaltformen bieten und die Bedürfnisse des Kindes herausstreichen. Weiters soll sie Möglichkeiten des Pflegschaftsgerichts aufzeigen, um eine für das einzelne Kind gute Entscheidung treffen zu können.

Ein Reality Check wurde durchgeführt. Die Maßnahme trägt zu folgenden European Youth Goals bei:

  • #5 Psychische Gesundheit und Wohlbefinden