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Ministerium - Organisation und Aufgaben

Das Bundes-Ministerium für Justiz ist
eine Verwaltungs-Behörde.
Die Bundes-Ministerin für Justiz oder
der Bundes-Minister für Justiz leitet das Ministerium.

Die Bundes-Ministerin für Justiz oder
der Bundes-Minister für Justiz ist
ein Mitglied der Bundes-Regierung.

Welche Aufgaben hat das Bundes-Ministerium für Justiz?

  • Das Bundes-Ministerium für Justiz sorgt dafür,
    dass niemand die Entscheidungen
    von Richterinnen und Richtern beeinflussen kann.
  • Das Bundes-Ministerium für Justiz sorgt dafür,
    dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    des Rechts-Systems und der Daten-Schutz-Behörde
    ihre Aufgaben erfüllen können.
    Das sind zum Beispiel Richterinnen und Richter,
    Staats-Anwältinnen und Staats-Anwälte,
    Anwältinnen und Anwälte.
  • Das Bundes-Ministerium für Justiz bereitet Gesetze vor.
  • Das Bundes-Ministerium für Justiz ist zuständig
    für die Regelungen für öffentliche Aufträge.
    Das sind Aufträge, die der Staat,
    ein Bundesland oder eine Gemeinde an ein Unternehmen vergibt.
    Das Bundes-Ministerium für Justiz regelt also,
    was der Staat, das Bundesland oder die Gemeinde
    bei einem Auftrag an ein Unternehmen beachten muss.
  • Das Bundes-Ministerium für Justiz ist zuständig
    für rechtliche Bestimmungen
    für den Schutz und die Verarbeitung von Daten.
    Daten sind Informationen über Personen:
    zum Beispiel Name, Telefon-Nummer, Wohn-Adresse.
    Diese rechtlichen Bestimmungen sagen zum Beispiel:
    Wer darf die Daten von anderen Personen speichern
    und zu welchem Zweck?
  • Das Bundes-Ministerium für Justiz arbeitet
    mit internationalen Organisationen zusammen.
    Zum Beispiel mit der Europäischen Union,
    mit dem Europarat und mit den Vereinten Nationen
  • Das Bundes-Ministerium für Justiz ist
    für das Bundes-Verwaltungs-Gericht zuständig.
  • Das Bundes-Ministerium für Justiz ist
    für die Leitung der Justiz-Anstalten verantwortlich.
    Justiz-Anstalten sind Gefängnisse.