Rechtsberatung für Schutzsuchende seit 1. Jänner 2021 Teil der BBU
Justizministerin Alma Zadić zieht positive Bilanz und dankt für wichtige Arbeit in diesem Bereich
„Nach dem ersten halben Jahr kann man sagen, dass die BBU-Rechtsberatung für kompetente und qualitätsvolle Asylrechtsberatung für Schutzsuchende steht. Uns ist es gelungen, die absolute Unabhängigkeit der Rechtsberatung sicherzustellen und die Qualität noch weiter zu steigern. Mein Dank gilt den Verantwortlichen und Mitarbeiter*innen, die das mit großem fachlichen und persönlichen Einsatz möglich gemacht haben.“, so Alma Zadić im Rahmen der am 18. Juni gemeinsam mit BBU GmbH-Geschäftsführer Mag. Andreas Achrainer, Bereichsleiter der Rechtsberatung Mag. Stephan Klammer und der Vorsitzenden des Qualitätsbeirats Mag. Sabine Matejka abgehaltenen Pressekonferenz.
Über 120 Rechtsberater*innen und 20 Administrativkräfte sind für die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, kurz BBU, tätig und seit 1. Jänner 2021 für die Rechtsberatung für Flüchtlinge zuständig. In 12 Beratungsstellen, wovon mindestens eine Beratungsstelle in jedem Bundesland angesiedelt ist, unterstützt die BBU Asylwerber*innen dabei, ihre rechtlichen Möglichkeiten abzuklären und ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen.
Diese Aufgabe konnte – auch unter den schwierigen Bedingungen der letzten Monate – vorbildlich erfüllt werden. Dass das gelungen ist, liegt auch an der personellen Kontinuität, die in der Rechtsberatung über den Jahreswechsel 2020 hinaus gewährleistet werden konnte, und dem umfassenden Fachwissen, dass dadurch von Anfang an in der BBU Rechtsberatung zu finden war.
Besonderes Augenmerk der Justizministerin lag im Zuge der intensiven Vertragsverhandlungen zum Rahmenvertrag mit der BBU auf der Unabhängigkeit der Rechtsberatung. Daher wurden im Rahmenvertrag Maßnahmen festgelegt, die die Unabhängigkeit absichern. Dazu gehört, dass die Rechtsberatung innerhalb der BBU weisungsfrei gestellt ist, ein zusätzlicher Kontrollmechanismus bei Streitfragen durch das BMJ in Anspruch genommen werden kann, und ein Qualitätsbeirat implementiert wurde, welcher sich aus acht namhaften Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzt. Justizministerin Alma Zadić betont: „Am 28. Juli feiern wir das 70-jährige Bestehen der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Flüchtlingskonvention ist eine der größten humanitären und rechtlichen Errungenschaften der internationalen Staatengemeinschaft. Dieses internationale Bekenntnis zur Menschlichkeit hat bis heute Gültigkeit und die rechtlichen Grundlagen dafür bietet in Österreich das Asyl- und Fremdenrecht. Wir haben gemeinsam mit der BBU umfangreiche Garantien bezüglich der Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Rechtsberatung geschaffen, die von einem System an „Checks and Balances“ abgesichert werden.“
Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Justiz
Dr. Julian Ausserhofer
Pressesprecher der Bundesministerin
+43 676 3533 848
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www.bmj.gv.at
Link:
BBU GmbH - Beratung, Begleitung und Unterstützung für Schutzsuchende