Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Justizminister Moser bei informellem Treffen der Justiz- und Innenminister in Rumänien

IMG-20190208-WA0003.jpg
HBM beim informellen JI-Rat in Bukarest Foto BMVRDJ

Zukunft der Justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafrecht ist zentrales Thema

Bundesminister Moser nahm am Freitag am informellen JI-Rat unter rumänischer Präsidentschaft in Bukarest teil. Im Zuge des 20-jährigen Jubiläums des Vertrags von Amsterdam fand ein reger Austausch zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit unter den EU-Justizministern statt. „Für eine effektive zivilrechtliche Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedsstaaten müssen die Grundprinzipien der Anwenderfreundlichkeit, die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und die Achtung gemeinsamer Werte gelten. Für die Zukunft sind wir uns einig, dass wir die Union stärken wollen.“, betonte Reformminister Moser.

Auf der Tagesordnung stand zudem auch das Thema e-Evidence. „Es ist sehr positiv, dass die Arbeit, die unter österreichischer Präsidentschaft begonnen hat, nun weitergeführt wird. Im Dezember gelang uns bereits ein Durchbruch im Bereich des elektronischen Beweismittelaustausches. Aufbauend auf die Verordnung haben wir uns heute über das zweite Zusatzprotokoll zum Cybercrime-Übereinkommen und über ein mögliches bilaterales Übereinkommen mit den USA nach dem Cloud Act unterhalten.“, so Moser. Durch e-Evidence soll es einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln geben. Die Herausgabe an die Strafbehörde wird dadurch stark vereinfacht. „Damit wird die Arbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden wirklich erleichtert und technisch an die Höhe der Zeit angepasst. Terrorismus und organisierte Kriminalität können effizienter bekämpft werden.“, sagt Moser weiter.

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Kabinett des Bundesministers
T.: +43 1 52152 2258