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Justiz-Ombudsstellen: Jahresbilanz 2018

Viel Information – wenig Beschwerden

Seit knapp 12 Jahren beraten unabhängige Richterinnen und Richter in den Justiz-Ombudsstellen die österreichische Bevölkerung in Beschwerdefällen und geben verlässliche und bürgernahe Auskunft zu rechtlichen Anliegen. Auch im vergangenen Jahr wurde der Service der Ombudsstellen wieder häufig in Anspruch genommen. Bundesweit behandelten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 5.148 Eingaben. Etwa 51% der Anfragen erfolgten mündlich (persönlich oder telefonisch), der Rest wurde schriftlich eingereicht (inklusive E-Mail und Fax).

In knapp der Hälfte der Anfragen (48%) wurden die Justiz-Ombudsstellen kontaktiert, um Rat und Auskunft zu erhalten. Gesunken ist die Anzahl der Fälle, in denen die Fragesteller mit dem Ausgang eines Verfahrens unzufrieden waren. Im Vergleich zu 2016, wo noch rund 29% der Anfragen diese Angelegenheiten betrafen, waren es 2018 nur noch rund 16%. Etwa ein Viertel der Anfragen (26%) fiel nicht in den Zuständigkeitsbereich der Justiz, sondern betraf beispielsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit. In diesen Fällen informierte die Ombudsstelle, wer für das Anliegen zuständig ist und stellte die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung.

Ganz im Sinne eines modernen und flexiblen Beschwerdemanagements zielt die Organisation der Justiz-Ombudsstellen darauf ab, Anfragen durch effiziente und professionelle Arbeitsweise binnen weniger Tage zu bearbeiten. 2018 konnte etwa die Hälfte der Anfragen bereits mündlich beantwortet werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug nur wenige Tage.

„Die Bilanz von über 5.000 Eingaben im letzten Jahr zeigt, dass sich die Justiz-Ombudsstellen als zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger in Justizfragen etabliert haben. Die Ombudsstellen bringen die bei Gericht geleistete Arbeit näher zu den Menschen und sind somit ein wichtiger Bestandteil der modernen Justiz. Mein Dank gilt besonders den unabhängigen Richterinnen und Richtern für ihren engagierten Einsatz, indem sie sich rasch und verlässlich um die juristischen Anliegen der Bevölkerung kümmern und zudem für ein effizientes Beschwerdemanagement innerhalb der Justiz sorgen“, so Justizminister Clemens Jabloner.

Erreichbarkeit

Die Justiz-Ombudsstellen sind bei den Oberlandesgerichten (Wien, Linz, Graz, Innsbruck) eingerichtet und Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr über eine kostenlose Servicenummer aus ganz Österreich telefonisch erreichbar. Anregungen per E-Mail und Fax werden ebenfalls entgegengenommen.

Alle Informationen über die Erreichbarkeit der Justiz-Ombudsstellen finden sich auf der Website der Justiz, www.bmvrdj.gv.at, im Bereich „Bürgerservice – Justiz-Ombudsstellen

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Mag. Christina Ratz
Ressortmediensprecherin
+43 676 89891 2052 Medienstelle.Ressort@bmvrdj.gv.at