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Bundeskanzlerin Bierlein und Vizekanzler Jabloner besuchten Justizanstalt Korneuburg

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Fotos vom Besuch in der Justizanstalt (C) Bundespressedienst Dragan Tatic

StVG Novelle geht in Begutachtung 

Am Dienstag, den 27. August 2019 besuchten Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein und Vizekanzler und Justizminister Dr. Clemens Jabloner gemeinsam die Justizanstalt Korneuburg. Beide nutzten die Gelegenheit, um sich bei einer Führung durch die Justizanstalt und bei ausführlichen Gesprächen mit der Anstaltsleitung und den Bediensteten einen umfassenden Überblick über den Strafvollzug zu machen. 

„Die Justiz liegt mir besonders am Herzen und zeichnet unser Land aus“, betonte Bundeskanzlerin Dr. Bierlein beim Besuch. „Die Beamtinnen und Beamten der Justizwache und alle Bediensteten leisten täglich, oft ungeachtet von der Öffentlichkeit, einen wichtigen Beitrag für unser aller Sicherheit, für die Nachhaltigkeit einer friedvollen Gesellschaft und für unsere Demokratie. Der Besuch in der Justizanstalt Korneuburg gemeinsam mit Vizekanzler und Justizminister Jabloner hat das auf beeindruckende Weise gezeigt und ich danke meinen Gesprächspartnern für die ehrlichen Worte. Allen Bediensteten gilt mein großer Dank und Respekt für diese nicht hoch genug zu schätzende, wertvolle und für die Zukunft unabdingbare Tätigkeit“, so die Bundeskanzlerin weiter. 

„Die Justizanstalt Korneuburg ist eine Vorzeigeanstalt für einen modernen, sicheren und menschenrechtskonformen Strafvollzug. Die Strafvollzugsbediensteten stellen sich tagtäglich großen Herausforderungen und enormen Belastungen“, schließt sich Vizekanzler Jabloner an. „Der Strafvollzug benötigt eine dringende Anpassung an aktuelle Gegebenheiten. Auch wenn ich nur einige wenige Monate das Amt des Justizministers ausübe, ist es mein entschiedenes Anliegen, dringend erforderliche Schritte zur Verbesserung des Strafvollzugs zu setzen. Wir ersetzen nun nicht nur die überalterte Vollzugsordnung durch ein neues Handbuch, sondern schicken diese Woche auch eine Strafvollzugsgesetznovelle in Begutachtung. Sie könnte noch heuer beschlossen werden“, so Jabloner weiter. 

Die Novelle sieht etwa eine Erweiterung des elektronisch überwachten Hausarrestes auf zu verbüßende Freiheitsstrafen von bis zu 24 Monaten vor (ausgenommen bleiben Straftäter, die wegen schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen verurteilt wurden). Zudem soll der Betrieb von Anlagen zum Auffinden von Mobiltelefonen und Stören und Unterdrücken von Mobilfunkfrequenzen in den Justizanstalten oder auch der Einsatz von Bodycams ermöglicht werden. 

In Kürze wird auch die neue Vollzugsordnung erlassen, die als klare Handlungsanleitung im Strafvollzugsalltag dient und damit sowohl die tägliche Arbeit in den Justizanstalten erleichtert, als auch die (Rechts-)Sicherheit erhöht. 

Die Justizanstalt Korneuburg ist ein gerichtliches Gefangenenhaus und für den Vollzug der Untersuchungshaft bei jugendlichen und erwachsenen Straftäterinnen und Straftätern zuständig. In der Anstalt werden darüber hinaus Insassen angehalten, die einen Strafrest von bis zu 18 Monaten zu verbüßen haben. In der Justizanstalt befinden sich aktuell 266 Inhaftierte.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz  
Mag. Britta Tichy-Martin
Ressortmediensprecherin und Sprecherin des Vizekanzlers und Justizministers +43 676 89891 2138  
Medienstelle.Ressort@bmvrdj.gv.at