Vertrauen in den Rechtsstaat bleibt hoch: EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht bestätigt starke Performance der österreichischen Justiz
EU-Kommission sieht Österreichs Justiz weiterhin als unabhängig und effizient – Fortschritte bei der Bundesstaatsanwaltschaft – auch EU-Justizbarometer bestätigt Spitzenplatzierungen im europäischen Vergleich
Der aktuelle EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht bestätigt erneut die hohe Qualität der österreichischen Justiz. Nach dem Bericht der Europäischen Kommission genießt die österreichische Justiz großes Vertrauen in ihre Unabhängigkeit – sowohl in der Bevölkerung als auch bei Unternehmen. Hervorgehoben werden auch die anhaltend hohe Effizienz der Gerichte sowie die kontinuierlichen Fortschritte bei der Digitalisierung.
Positiv bewertet die Europäische Kommission insbesondere die Weiterentwicklung der Reform zur Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft. Mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs und dessen Übermittlung in Begutachtung wurden wichtige Schritte gesetzt. Die Kommission empfiehlt, diesen Reformprozess unter Berücksichtigung europäischer Standards konsequent fortzuführen.
In einzelnen Bereichen sieht die Europäische Kommission weiteres Entwicklungspotenzial. Gleichzeitig würdigt die Kommission die stabile personelle Ausstattung der Justiz trotz der engen budgetären Rahmenbedingungen sowie die laufenden Arbeiten an der Reform der Dienstbeurteilung von Richterinnen und Richtern.
Auch im Bereich der Korruptionsbekämpfung stellt der diesjährige Bericht Österreich ein positives Zeugnis aus. Korruptionsfälle auf hoher Ebene werden weiterhin wirksam verfolgt. Zudem wurden die Aktionspläne der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie für den Zeitraum 2023 bis 2025 erfolgreich abgeschlossen; die Arbeiten an den neuen Aktionsplänen für die Jahre 2026 bis 2028 haben bereits begonnen.
Justizministerin Anna Sporrer kommentiert:
„Der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht ist ein wichtiger Indikator für unsere Erfolge und zeigt auf, wo noch konkretes Verbesserungspotential liegt. Ein starker Rechtsstaat darf nicht stillstehen, sondern muss sich stetig weiterentwickeln.
Dass unsere Justiz trotz wachsender Aufgaben auch qualitativ so leistungsfähig ist, liegt am außerordentlichen Engagement aller Bediensteten bei den Gerichten und Justizbehörden. Diesem täglichen Einsatz gebührt mein großer Dank.
Der Bericht gibt uns auch Rückenwind für anstehende Reformen. Er zeigt deutlich: Mit der Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft sind wir am richtigen Weg und es ist positiv, dass die EU-Kommission den Start der Begutachtung als entscheidenden Schritt anerkennt.“
Auch EU-Justizbarometer bestätigt Spitzenplatzierungen
Die Ergebnisse des EU-Justizbarometers 2026 unterstreichen die positive Bewertung der Europäischen Kommission: Österreich zählt weiterhin zu den leistungsfähigsten Justizsystemen der Europäischen Union. Mit Platz 4 bei der Verfahrensdauer in Zivil- und Handelssachen erster Instanz sowie Spitzenplatzierungen bei der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz – Platz 3 in der Bevölkerung und Platz 7 bei Unternehmen – bestätigt das Justizbarometer die hohe Effizienz und das große Vertrauen in die österreichische Justiz im EU-weiten Vergleich.
Über den EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht und das EU-Justizbarometer
Mit dem jährlich veröffentlichten EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht bewertet die Europäische Kommission Entwicklungen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit sowie institutionelle Gewaltenteilung. Das EU-Justizbarometer ergänzt diese Bewertung durch objektive und vergleichbare Daten zur Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten. Beide Instrumente bilden eine wichtige Grundlage für den europäischen Dialog über Rechtsstaatlichkeit und die kontinuierliche Weiterentwicklung leistungsfähiger Justizsysteme.