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Justizministerin Sporrer präsentiert Expert:innenkommission und Maßnahmen für den Strafvollzug

Unabhängige, interdisziplinäre und internationale Kommission soll strukturelle Mängel im Strafvollzug analysieren

Aufgrund des Todes eines Strafgefangenen der Justizanstalt Hirtenberg setzt Justizministerin Anna Sporrer im Einklang mit internationalen Standards eine unabhängige Expert:innenkommission ein. Unter dem Vorsitz des Straf- und Maßnahmenvollzugsexperten Wolfgang Gratz soll die Kommission insbesondere strukturelle Mängel bei der Betreuung von psychisch beeinträchtigten Strafgefangenen analysieren. Darüber hinaus wird die Kommission beauftragt, Empfehlungen zur Behebung allfälliger festgestellter struktureller Mängel abzugeben.

Zusätzlich zur Einsetzung der Kommission präsentiert Justizministerin Sporrer eine Reihe an Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig die Situation im Straf- und Maßnahmenvollzug, insbesondere für psychisch beeinträchtigte Insass:innen, verbessern sollen:

Strukturelle Maßnahmen

  • Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle zur anonymen Eingabe von Misshandlungsvorwürfen und Missständen im Straf- und Maßnahmenvollzug.
  • Organisatorische und personelle Stärkung der Generaldirektion zur Gewährleistung einheitlicher Standards und Qualitätssicherung.

Personelle Maßnahmen

  • Aufstockung der Honorare bei der medizinischen Versorgung in Justizanstalten und Forensisch-Therapeutischen Zentren. 
  • Bundesweite Ausstattung der Justizwache mit Body Worn Cameras (BWC) als zentraler Baustein zur Stärkung der Sicherheit der Bediensteten sowie des allgemeinen Vertrauens in den Straf- und Maßnahmenvollzug.
  • Aufstockung der Grundausbildungslehrgänge im Exekutivbereich.
  • Aufstockung des Betreuungspersonals im Bereich der Fachdienste (z.B. Sozialer Dienst, Psychologischer Dienst, Pflegedienst).

Sicherheits- und Baumaßnahmen

  • Haftraum-Standardisierung: Anpassung aller besonders gesicherten Zellen sowie Absonderungshafträume nach den gemeinsam mit der Volksanwaltschaft entwickelten Standards.
  • Bundesweite Ausstattung der Justizwache mit Body Worn Cameras (BWC) als zentraler Baustein zur Stärkung der Sicherheit der Bediensteten sowie des allgemeinen Vertrauens in den Straf- und Maßnahmenvollzug.
  • Schaffung einer Akutstation für psychisch kranke Insass:innen innerhalb einer bestehenden Justizanstalt und Ausbau der bestehenden Kooperation mit externen Psychiatrien.

Legistische Maßnahmen

  • Prüfung weiterer legistischer Maßnahmen zur Senkung der Belagszahlen
    • z.B. Erweiterung bei den Regelungen zu Haft in der Heimat.

Expert:innenkommission Strafvollzug

Vorsitzender

Wolfgang Gratz: Soziologe, Jurist, habilitiert in Kriminologie, ehemaliger Leiter der Justizanstalt Wien-Favoriten, der Justizanstalt Mittersteig, der Strafvollzugsakademie sowie eines Studiengangs Public Management der Hochschule Campus Wien. Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen. Unternehmensberater, Organisationsberater, Supervisor und Coach.

Weitere Mitglieder:

Gunda Wössner: Professorin für Allgemeine Psychologie und Klinische Psychologie an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Fachpsychologin für Rechtspsychologie und Kriminologin.

Ingeborg Zerbes: Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien. Seit 2023 Mitglied der Unabhängigen Kontrollkommission Verfassungsschutz. Von 2021 bis 2023 stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte der österreichischen Justiz. Leiterin der Untersuchungskommission zum Terroranschlag in Wien 2020.

Katrin Skala: Chefärztin des Kuratoriums für Psychosoziale Dienste in Wien sowie Leiterin der Arbeitsgruppe Sucht der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Expertin im Bereich Akutpsychiatrie und Sucht; Mitglied der Ethikkommission der Medizinischen Universität Wien.

Wilfried Embacher: Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Grundrechtsschutz. Ehemaliges Mitglied des Menschenrechtsbeirats im Bundesministerium für Inneres.

Untersuchungsgegenstand

Die Kommission wird das Strafvollzugssystem auf systemische Mängel beim Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen untersuchen. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf folgende Schwerpunkte:

  • Regelwerk & Abläufe: Überprüfung der Einsatzhandbücher und anderer relevanten Vorgaben.
  • Personal & Führung: Analyse von Ausbildung, Training sowie Kommandostrukturen und Führungsverfahren.
  • Dienstbetrieb: Evaluierung der Dienstplangestaltung.
  • Intervention: Prüfung der Anwendung von Befehls- und Zwangsgewalt.
  • Infrastruktur & Gesundheit: Bewertung der medizinischen Betreuung sowie der baulichen Voraussetzungen.

Hinweis zur Zuständigkeit: Die Arbeit der Kommission dient der strukturellen Verbesserung und Prävention. Die Klärung einer individuellen straf- oder disziplinarrechtlichen Verantwortung ist explizit nicht Teil ihres Mandats. Diese Untersuchungen obliegen weiterhin den zuständigen Strafverfolgungsbehörden bzw. der Dienstbehörde.

Der Abschlussbericht der Kommission soll bis 30.06.2026 dem Bundesministerium für Justiz vorgelegt werden. Der Bericht wird in der Folge veröffentlicht. 

Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Magdalena Stern
Pressesprecherin der Justizministerin
0676 8989 1 2320
magdalena.stern@bmj.gv.at