Justizministerin Sporrer präsentiert Endbericht der Expert:innenkommission für den Strafvollzug Unabhängige Kommission übergibt Empfehlungen zur Betreuung psychisch beeinträchtigter Insass:innen.
Die unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission unter Vorsitz von Prof. Wolfgang Gratz hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Justizministerin Anna Sporrer hatte das Gremium nach dem Tod eines Strafgefangenen der Justizanstalt Hirtenberg beauftragt, die Situation von psychisch beeinträchtigten Personen in Haft und Unterbringung zu analysieren, allfällige strukturelle Mängel aufzuzeigen und entsprechende Empfehlungen auszusprechen.
Massiver Anstieg der Belagszahlen
Der nun vorliegende Bericht zeigt deutlich, dass die Herausforderungen im Straf- und Maßnahmenvollzug in den letzten 25 Jahren stetig gestiegen sind. Gegenüber dem Jahr 2001 ist die Zahl der Insass:innen um 38 Prozent gewachsen. Besonders dramatisch ist der Anstieg im Maßnahmenvollzug mit einem Plus von 302 Prozent im selben Zeitraum. Diese Entwicklung hängt nicht zuletzt mit dem Bevölkerungswachstum sowie weiteren externen Faktoren, wie einem zunehmenden missbräuchlichen Suchtmittelkonsum, zusammen. Dies bedeutet eine enorme Belastung für die Bediensteten ebenso wie für Insass:innen und Untergebrachte.
78 Empfehlungen ausgesprochen
Neben einer detaillierten Analyse der Situation von psychisch beeinträchtigten Strafgefangenen und Untergebrachten enthält der Bericht 78 Empfehlungen, um strukturellen Defiziten kurz-, mittel- und langfristig zu begegnen. Dies betrifft vor allem die Kommunikation und interne Abläufe. Diese werden nun von der Generaldirektion für den Strafvollzug und Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen eingehend geprüft. Andere Defizite, die sich negativ gerade auf die vulnerable Gruppe der psychisch beeinträchtigten Häftlinge auswirken, sind die bekannten mangelnden Personalressourcen und der Überbelag in den Haftanstalten.
Der Bericht weist auch auf Bayern und Baden-Württemberg hin, wo die Justizverwaltung vor ähnlichen Herausforderungen stand, nämlich einer steigenden Anzahl psychisch auffälliger Gefangener bei strukturell begrenzten psychiatrischen und psychotherapeutischen Ressourcen. Der Weg heraus – so zeigen diese beiden Beispiele – ist ein kohärentes Gesamtkonzept mit dem Ausbau der psychiatrischen Versorgung oder der Überstellung in fachlich spezialisierte Einrichtungen, klare Verhaltens- und Verfahrensregeln und ein laufendes Monitoring. Spezifische Trainings in Aus- und Fortbildung für schwierige Einsätze sollen verstärkt zu Dialog und Deeskalation befähigen und somit eine sozialkommunikative Professionalisierung bewirken.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
Die Kommission hält in ihrem Bericht darüber hinaus fest, dass das Justizministerium bereits seit September 2025 – und somit schon vor dem Anlassfall – zahlreiche Reformschritte gesetzt oder initiiert hat. Das Gremium anerkennt dadurch den klaren politischen Willen und das konsequente Bestreben der Verantwortlichen, die medizinische Versorgung und Betreuung psychisch kranker Menschen in Haft nachhaltig zu verbessern. Parallel zur Einrichtung der Kommission hat Justizministerin Sporrer ein Maßnahmenpaket für den Straf- und Maßnahmenvollzug forciert, aus dem unter anderem bereits folgende Maßnahmen umgesetzt wurden.
- Der Umbau der besonders gesicherten Zellen ist abgeschlossen und es gibt keine Betonbetten mehr.
- Zudem wurde die Stelle einer Chefpsychiaterin in der Generaldirektion eingerichtet. Im FTZ Asten wurden zusätzliche psychiatrische Ausbildungsstellen geschaffen.
- In der Justizanstalt Stein wird eine Station zur psychiatrischen Versorgung eingerichtet, deren Inbetriebnahme für das erste Quartal 2027 geplant ist.
- Im FTZ Favoriten konnten zwei psychiatrische Facharztstellen besetzt werden.
- Darüber hinaus wurden Richtlinien zur Neuregelung von medizinischer Zwangsbehandlung, zur besseren Sensibilisierung von Bediensteten im Umgang mit psychisch erkrankten oder psychotischen Insassinnen und Insassen sowie zum Verhalten in Notsituationen erlassen und umgesetzt.
- Bis Ende 2026 ist zudem die bundesweite Ausrollung von Bodycams vorgesehen.
Justizministerin Anna Sporrer:
„Der Fall Hirtenberg hat eindringlich vor Augen geführt, dass die Justiz eine ganz besondere Verantwortung trägt, die Menschenrechte und die Würde aller Inhaftierten uneingeschränkt zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund bietet der vorliegende Bericht eine Reihe von kurz-, mittel- und langfristigen Empfehlungen, um die Situation von psychisch beeinträchtigten Insass:innen zu verbessern. Gleichzeitig attestiert er aber auch, dass unser Straf- und Maßnahmenvollzug dank des großen Engagements der tausenden Kolleginnen und Kollegen im Alltag funktionsfähig ist. Mein aufrichtiger Dank gilt der Kommission für diese fundierte Analyse. Wir werden nun konsequent weiter daran arbeiten, die Bedingungen trotz der derzeit restriktiven budgetären Situation zu optimieren. Darüber hinaus gilt weiterhin: Entlasten, entlasten, entlasten – nur so können wir die prekären Verhältnisse im Straf- und Maßnahmenvollzug nachhaltig entschärfen.“
Mitglieder der Expert:innenkommission
Vorsitzender
- Wolfgang Gratz: Soziologe, Jurist, habilitiert in Kriminologie, ehemaliger Leiter der Justizanstalt Wien-Favoriten, der Justizanstalt Mittersteig, der Strafvollzugsakademie sowie eines Studiengangs Public Management der Hochschule Campus Wien
Stv. Vorsitzende
- Ingeborg Zerbes: Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien
Weitere Mitglieder:
- Gunda Wössner: Professorin für Allgemeine Psychologie und Klinische Psychologie an der Evangelischen Hochschule Freiburg
- Katrin Skala: Chefärztin des Kuratoriums für Psychosoziale Dienste in Wien sowie Leiterin der Arbeitsgruppe Sucht der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Wilfried Embacher: Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Grundrechtsschutz
In Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen
- Mag.a Franziska Eckstein
- Mag.a Pia Ogris
Die Zusammenfassung des Kommissionsberichts wird der Öffentlichkeit ab sofort auf der Website des Justizministeriums unter https://www.bmj.gv.at zur Verfügung gestellt. Der gesamte Bericht wird nach Abschluss einer Prüfung im Sinne des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte bis Ende des Monats ebenfalls auf der Website des Justizministeriums veröffentlicht.