Justizministerin Anna Sporrer verleiht Goldenes Ehrenzeichen an langjährigen Gerichtsvorsteher Franz Boschitz
Festakt am Landesgericht Klagenfurt: Richterkarriere prägte zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten über Jahrzehnte
Am Freitag, dem 24. Juli 2026, verlieh Justizministerin Anna Sporrer Hofrat Mag. Franz Boschitz am Landesgericht Klagenfurt das goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. HR Mag. Boschitz war 33 Jahre lang als Bezirksrichter tätig, seit 2013 als Vorsteher der beiden Bezirksgerichte Bleiburg/Pliberk und Bad Eisenkappel/Železna Kapla. Damit war er der einzige Richter Österreichs, der gleichzeitig zwei Bezirksgerichte leitete. Mit Ende April 2026 trat HR Mag. Boschitz in den Ruhestand.
Bei der Verleihung betonte die Justizministerin: „Franz Boschitz hat die Justiz in Kärnten und damit die zweisprachige Gerichtsbarkeit über Jahrzehnte geprägt. Sein Wirken steht beispielhaft für die Werte, auf denen unsere Justiz beruht: Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und den Dienst am Menschen. Die Spuren, die er hinterlässt, werden weit über seine aktive Dienstzeit hinaus sichtbar bleiben. Die heutige Auszeichnung drückt den Dank und den Respekt aus, den die Republik Österreich Franz Boschitz für seine herausragende Leistungen im Dienste der Justiz und der Grundrechte schuldet.“
Der Präsident des Oberlandesgerichts Graz, Mag. Michael Schwanda, sagte in seiner Ansprache: „Die Auszeichnung ist eine persönliche Anerkennung der Leistungen des Gerichtsvorstehers der Bezirksgerichte Bleiburg/Pliberk und Eisenkappel/Železna Kapla, soll aber auch ein Zeichen für den Einsatz und den Respekt gegenüber der zweisprachigen Gerichtsbarkeit darstellen.“
Ein kürzlich beschlossenes Reformpaket sichert die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten langfristig ab. An den neuen, erweiterten Bezirksgerichten Klagenfurt-Ferlach / Celovec-Borovlje und Völkermarkt-Bleiburg / Velikovec-Pliberk entstehen zweisprachige Kompetenzstandorte. Gleichzeitig wird die zweisprachige Gerichtsbarkeit auf weitere Gemeinden in den Bezirken Völkermarkt und Klagenfurt-Land ausgeweitet.
Der Präsident des Landesgerichts Klagenfurt, Mag. Manfred Herrnhofer, unterstreicht die Bedeutung der Reform: "Diese Reform entspricht den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und ermöglicht es, die Rechtsversorgung aller Kärntnerinnen und Kärntner weiterhin auf hohem Niveau zu garantieren."
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