Status und Zuständigkeiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bleiben unverändert
Anlässlich der jüngsten Berichterstattung in einer österreichischen Tageszeitung hält das Bundesministerium für Justiz fest, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die wesentliche Justizbehörde zur Bekämpfung von Korruption, aber auch von anderen Formen der schwerwiegenden Wirtschaftskriminalität und u.a organisierter Schwarzarbeit, ist. Das Bundesministerium für Justiz hat bereits in der Vergangenheit klargestellt, dass dieser Status der WKStA als zentrale Staatsanwaltschaft mit Zuständigkeit für das gesamte Bundesgebiet nicht geändert wird. Das gilt unverändert.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz
Mag. Christina Ratz, LL.M.
Ressortmediensprecherin
+43 676 89891 2070
medienstelle.ressort@bmj.gv.at