Begutachtungsentwurf eines Gesetzes, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden
Das Regierungsprogramm 2017-2022 sieht in „Staat und Europa. Verwaltungsreform und Verfassung“ unter der Überschrift „Schlanker Staat“ vor, dass das (verwaltungsgerichtliche) Ermittlungsverfahren mit Schluss der Verhandlung auch formell beendet werden können soll.
Grund dafür ist, dass es immer wieder zu Verfahrensverzögerungen kommt, wenn Parteien des Verfahrens Beweisanträge zu einem Zeitpunkt stellen, in dem das Ermittlungsverfahren schon weit fortgeschritten ist. Diese Verfahrensverzögerungen sollen durch den vorliegenden Entwurf hintangehalten werden.
Außerdem sieht der Entwurf eine Änderung des Angehörigenbegriffs vor. Dadurch soll im Ergebnis bewirkt werden, dass ehemalige Lebensgefährten hinsichtlich des Aussagebefreiungsrechts den ehemaligen Ehegatten bzw. eingetragenen Partnern gleichgestellt werden.
Die Begutachtungsfrist endet am 23. Mai 2018.