Bundesgesetzes, mit dem das Verbraucherkreditgesetz aufgehoben wird, das Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen wird, das Maklergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Verbraucherkreditrechts-Änderungsgesetz 2026 - VerKRÄG 2026)
Die Begutachtungsfrist endet am 20.3.2026
Mit dem zur Begutachtung versendeten Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Verbraucherkreditgesetz aufgehoben wird, das Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen wird, das Maklergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Verbraucherbehördenkooperationsgesetz geändert werden (Verbraucherkreditrechtsänderungsgesetz 2026 – VerKRÄG 2026) wird die Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge umgesetzt.
Die Umsetzung erfordert insbesondere eine umfassende Erneuerung des Verbraucherkreditrechts durch Aufhebung des alten, in Umsetzung der Richtlinie 2008/48/EG ergangenen Verbraucherkreditgesetzes und Neuerlassung eines Verbraucherkreditgesetzes 2026 (VKrG 2026).
Durch die Ausdehnung des Anwendungsbereichs gewinnt das Verbraucherkreditrecht über das „klassische Konsumkreditgeschäft“ hinaus enorm an praktischer Bedeutung; in Hinkunft werden grundsätzlich sämtliche Zahlungsaufschübe und Finanzierungshilfen, insbesondere das Geschäftsmodell „Buy Now Pay Later“, erfasst werden. Der Entwurf hält an der bisherigen Systematik des geltenden Verbraucherkreditgesetzes und damit am „klassischen“ Kreditvertrag im Sinn des § 988 ABGB (entgeltliches Gelddarlehen) als Standardfall fest. Die übrigen von der Richtlinie erfassten Kreditierungen sind in gesonderten Abschnitten erfasst. Neue Aspekte sind etwa das Diskriminierungsverbot oder das Verbot der Gewährung nicht angeforderter Kredite, auf digitale Finanzprodukte zugeschnittene Regelungen sowie die Anordnung von Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten von Verbrauchern (mit Sonderregelungen bei Überziehungsmöglichkeiten oder Überschreitungen).
Neben der Umsetzung des zivilrechtlichen Rahmens im Entwurf eines neuen Verbraucherkreditgesetzes 2026 enthält der Entwurf auch notwendige flankierende Regelungen im Maklergesetz, das an das neue Verbraucherkreditgesetz anzupassen war, im Verbraucherbehördenkooperationsgesetz sowie im Konsumentenschutzgesetz, wo die Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie zum Entfall der entsprechenden Sonderkollisionsnorm in § 13a KSchG führt.
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Gesetzestext (PDF, 301 KB)
Erläuterungen (PDF, 412 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 134 KB)
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 303 KB)