Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das
Notariatsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz geändert werden
(Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 – BRÄG 2026)
Die Begutachtungsfrist endet am 8. Juni 2026.
Mit dem zur allgemeinen Begutachtung versendeten Ministerialentwurf für ein Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 wird eine institutionelle Neuordnung der rechtsanwaltlichen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung durch Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingung für die Errichtung der „Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft“ vorgeschlagen. Diese soll die insofern derzeit bestehenden Versorgungseinrichtungen der einzelnen Rechtsanwaltskammern ablösen und (zumindest mittelfristig) zu einem möglichst einheitlichen Beitrags- und Leistungsregime führen. Die Entscheidung über die Teilnahme an dieser neuen Einrichtung der rechtsanwaltlichen Selbstverwaltung hat jede Rechtsanwaltskammer für ihren Bereich zu treffen.
Der Vorschlag sieht darüber hinaus Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf vor, wesentlichste Maßnahme ist hier die Ausweitung der Möglichkeit für eine (zeitlich befristete) Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Kammerumlage bei gleichzeitigem beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten.
Neben verschiedenen weiteren Maßnahmen im Bereich des rechtsanwaltlichen und notariellen Berufsrechts (unter anderem betreffend das rechtsanwaltliche Sondergesellschaftsrecht, den Inhalt und die Reichweite der Aufgaben des in den Fällen des Erlöschens oder des Ruhens der Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft zu bestellenden Kammerkommissärs oder die Vereinfachung von Abläufen bei der notariellen Beglaubigung bestimmter elektronischer Signaturen) sieht der Gesetzesentwurf auch Anpassungen im Notariats- und im Rechtsanwaltsprüfungsgesetz vor. Hier werden etwa einheitliche Regelungen zur Vorgehensweise bei Verhinderungen auf Kandidaten- bzw. Prüferseite bei der rechtsanwaltlichen bzw. notariellen Berufsprüfung oder Klarstellungen zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Prüfungen allenfalls auch im Weg einer Videokonferenz durchgeführt werden können, vorgeschlagen.
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Gesetzestext (PDF, 184 KB)
Erläuterungen (PDF, 239 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 304 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 212 KB)