Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025

Bundesgesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft, das Island-Norwegen-Übergabegesetz und das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geändert werden (Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025) – Ministerialentwurf

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

  • Änderungen des Strafregistergesetzes 1968 und des Tilgungsgesetzes 1972: Umsetzung des europäischen Strafregisters betreffend Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN);
  • Änderungen des Strafregistergesetzes und des Tilgungsgesetzes sowie Ausbau des INÜG zum INVÜG: Umsetzung des Abkommens für Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA);
  • Änderungen im EU-JZG:
    •  Umsetzung von Entscheidungen des EuGH;
    • Weitere Umsetzung des RB EHB aufgrund von Kritik der Europäischen Kommission in einem Vertragsverletzungsverfahren;
    • Verbesserung bei der grenzüberschreitenden Überwachung von Fahrzeugen = § 55a Abs. 1 Z 13 und § 57 Abs. 5 EU-JZG;
    • Aufhebung der EU-JZV;
  • Änderungen des EUStA-DG: Steigerung der Effizienz grenzüberschreitender Ermittlungen innerhalb der EUStA sowie sonstige Anpassungen;
  • Änderungen im VbVG: Aufnahme von Umsetzungshinweisen.

Die Begutachtungsfrist endet am 29.01.2025.

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