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Entwurf für ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft Die Begutachtungsfrist endet am 7. Juli 2023.

Kurzinformation zum Ministerialentwurf für ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023)

Im aktuellen Regierungsprogramm sind im Bereich des Gesellschaftsrechts zwei zentrale Maßnahmen vorgesehen: Einerseits die Schaffung einer neuen Rechtsform, die auf internationalen Beispielen aufbaut und besonders für innovative Startups und Gründer:innen in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet, und andererseits die Absenkung des gesetzlichen Mindeststammkapitals der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf 10.000 Euro. Diese beiden Maßnahmen sollen durch den nunmehr vorliegenden Entwurf für ein „Gesellschaftsrechts- Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023)“ umgesetzt werden.

Als neue Rechtsform, die den Vorgaben des Regierungsprogramms bestmöglich Rechnung trägt, wird die „Flexible Kapitalgesellschaft (Abkürzung: FlexKapG)“ vorgeschlagen, wobei auch die englische Bezeichnung „Flexible Company (Abkürzung: FlexCo)“ ausdrücklich zulässig ist. Diese neue Rechtsform baut grundsätzlich auf dem GmbH-Gesetz auf, verfügt aber - etwa im Bereich der Kapitalmaßnahmen - über zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher Aktiengesellschaften vorbehalten waren. Die FlexKapG kann daher auch als Hybridform zwischen der GmbH und der AG bezeichnet werden. Außerdem kann eine FlexKapG eine besondere Klasse von stimmrechtslosen Anteilen – die sogenannten „Unternehmenswert-Anteile“ – ausgeben, die sich vor allem für die Beteiligung von Mitarbeiter:innen eignen.

Die (neuerliche) Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro stellt einen weiteren Beitrag zur Vereinfachung von Unternehmensgründungen dar. Im Unterschied zur derzeitigen „gründungsprivilegierten GmbH“ ist es bei einem gesetzlichen Mindeststammkapital von 10.000 Euro auch nach Ablauf von zehn Jahren nicht erforderlich, weitere Einzahlungen auf das Stammkapital zu leisten. Von der Absenkung des Mindeststammkapitals profitiert automatisch auch die neue Rechtsform FlexKapG, weil für sie insofern die Vorschriften des GmbH-Gesetzes gelten.

Die Begutachtungsfrist endet am 7. Juli 2023.

Der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft oder Flexible Company (Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz – FlexKapGG) erlassen wird und mit dem das GmbH-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz sowie das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 – GesRÄG 2023), samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Downloads:

Gesetzestext (PDF, 217 KB)

Textgegenüberstellung (PDF, 176 KB)

Erläuterungen (PDF, 224 KB)

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 419 KB)