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Reform des Verjährungsrechts - nächste Phase

Beginn der Arbeitsgruppensitzungen zu Themenkorb II im Herbst 2020

Die Bestimmungen im ABGB über Ersitzung und Verjährung (§§ 1451) sind großteils Urbestand aus dem Jahr 1811; es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass dieser Teil im Interesse der Rechtssicherheit einer grundlegenden Reform bedarf.

Das Bundesministerium für Justiz hat deshalb einen strukturierten Diskussionsprozess vorgeschlagen, in dem der Rechtsstoff in vier Themenbereiche gegliedert und in Arbeitsgruppen diskutiert werden soll. Die vorgeschlagenen Themenbereiche sind:

  • I. Trennung der Institute Verjährung – Ersitzung; Grundsätze; Regelungsfragen der Ersitzung (§§ 1451 bis 1477 ABGB; §§ 1498 bis 1501 ABGB) 
  • II. Verjährung – Fristen allgemein: Abgrenzung „kurze“ und „lange“ Verjährung, Bereicherungs- und Unterlassungsansprüche, Dispositionsmöglichkeiten (§§ 1478 bis 1488 ABGB; § 1502 ABGB) 
  • III. Verjährung – Sonderfragen der Schadenersatzverjährung (§ 1489 ABGB; Sondergesetze) 
  • IV. Verjährung – Kodifikation der Unterbrechungs- und Hemmungsgründe (§§ 1493 bis 1497 ABGB; Sondergesetze)

Es ist beabsichtigt, jedem Themenbereich etwa ein halbes Jahr für Arbeitsgruppensitzungen zu widmen. Jeweils nach Abschluss der Diskussion in den Arbeitsgruppen soll den Interessenvertretern im Plenum das Ergebnis präsentiert werden.

Eine erste Arbeitsgruppen-Sitzung zu Themenkorb I fand bereits im Oktober 2019 zum Thema „Gegenstand und Wirkung der Verjährung, Präklusivfristen“ statt. Den Interessenvertreter*innen wurde die Möglichkeit eingeräumt, zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppensitzungen zu Themenkorb I schriftlich Stellung zu nehmen.

Im Herbst 2020 sollen nun die Arbeitsgruppensitzungen zu Themenkorb II starten.

Weitere Auskünfte dazu erteilt die Abteilung I 7 des Bundesministeriums für Justiz.

Downloads
Bericht über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe I (PDF, 63 KB)
Textvorschlag Verjährung (PDF, 160 KB) 
Textvorschlag Ersitzung (PDF, 166 KB)