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Schwerarbeiter-Regelung für Justizwache

Aufnahme der Justizwache in die Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten

Mit dem Beschluss der neuen Schwerarbeiter-Regelung erfahren Justizwachebeamt:innen Verbesserungen bei der Pensionsregelung. Ab 1. Jänner 2023 können Angehörige der Justizwache – wie bereits Polizist:innen und Soldat:innen – die Schwerarbeiter-Regelung in Anspruch nehmen und damit mit 60 Jahre ihre Pension antreten. Voraussetzung dafür ist, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Dienstzeit im direkten Kontakt mit Insass:innen standen.

Konkret betrifft das vor allem Beamt:innen, die in Abteilungen, Anstaltsbetrieben oder Werkstätten tätig sind. Pro Jahr können dann laut Berechnungen etwa 50 Personen von dieser neuen Regelungen Gebrauch machen.

Justizministerin Zadić zeigt sich hocherfreut über die Aufnahme der Justizwache in die Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten: „Die Einführung der Schwerarbeiter-Regelung für die Kolleginnen und Kollegen der Justizwache ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch ein Ausdruck der Wertschätzung und der Anerkennung für die wichtige und ausgesprochen fordernde Arbeit, die die rund 3.300 Justizwachebeamtinnen und -beamten in Österreich jeden Tag leisten.“

FBM Zadic
Bundesministerin für Justiz, Dr. Alma Zadić Foto: (c) BMJ