Justizministerin Alma Zadić setzt nächste Schritte im Bereich Gewaltschutz
Strategische und ressortübergreifende Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt
Heute, am 8. Februar 2022, fand im Bundesministerium für Inneres eine Pressekonferenz zum Thema Gewaltschutz statt. Justizministerin Alma Zadić, Innenminister Gerhard Karner und Frauenministerin Susanne Raab präsentierten sowohl ressortspezifische als ressortübergreifende Maßnahmen, um gezielt gegen Gewalt an Mädchen und Frauen vorzugehen.
Justizministerin Alma Zadić bot zunächst einen Rückblick auf die bereits gesetzten Maßnahmen im Bereich Justiz. So wurden unter anderem ein strukturierter und regelmäßiger Dialog zwischen Strafverfolgungsbehörden und Opferschutzeinrichtungen, die Stärkung von Fallkonferenzen und der Ausbau von psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung in den Fokus gestellt. Die Justizministerin konnte im Jahr 2021 überdies erreichen, dass aus dem Justizbudget knapp 6 Mio. Euro für Maßnahmen im Gewaltschutzbereich vorgesehen werden.
Die Bundesministerin stellte darüber hinausklar, dass dies erst der Anfang war. „Wir können hier leider nicht an einer einzelnen großen Schraube drehen, um unser Ziel zu erreichen. Es bedarf vieler kleiner Schritte, die gemeinsam gesetzt werden müssen. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, das Leben von Mädchen und Frauen sicherer zu machen.“
Einen wesentlichen Bestandteil stellt dabei auch die Präventionsarbeit dar. Ab Juli 2022 wird es möglich sein, dass Personen, gegen die eine Einstweilige Verfügung erlassen wurde, zur Kontaktierung einer Beratungsstelle für Gewaltprävention sowie zur Teilnahme an einer solchen Beratung im Ausmaß von 16 Stunden verpflichtet werden.
Außerdem soll die flächendeckende Einführung von Gewaltambulanzen dazu beitragen, die Beweisverfahren effizienter zu gestalten und Gefahren so rasch wie möglich zu erkennen, zu analysieren und in der Folge konsequent dagegen vorzugehen. Denn die Beweissicherung ist ein essentieller Teil des Gewaltschutzes.
Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Justiz 2022 eine Informationskampagne starten, welche umfassend darüber informiert, wie und wann die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Anspruch genommen werden kann und welche Unterstützungsmöglichkeiten es für von Gewalt Betroffene gibt.