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Digitalisierung des Gesellschaftsrechts

Die Frist für die Konsultation läuft bis zum 8. April 2022

Die EU-Kommission plant, das EU-Gesellschaftsrecht weiter an die fortschreitenden digitalen Entwicklungen anzupassen, und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Diese Initiative stellt den zweiten Schritt in der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts dar und wird auf der Digitalisierungsrichtlinie von 2019 aufbauen und diese ergänzen.

Die Konsultation soll allen interessierten Bürgern:Bürgerinnen und Organisationen die Möglichkeit geben, sich an der Entwicklung der Politik zu beteiligen.

Die Frist für die Konsultation läuft bis zum 8. April 2022.

Link:

Upgrading digital company law (europa.eu)