Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das Übernahmegesetz geändert werden (ESAP-Justizgesetz – ESAP-JuG)

Die Begutachtungsfrist endet am 22. Mai 2026.

Das zur Begutachtung versendete ESAP-Justizgesetz (ESAP-JuG) soll die unionsrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportal („European Single Access Point“- kurz ESAP) in den Gesetzen umsetzen, die im Zuständigkeitsbereich des BMJ liegen. Der ESAP dient dazu, dass bestimmte Unterlagen in einem datenextrahierbaren oder sogar maschinenlesbaren Format unionsweit abrufbar sind. Im Zuständigkeitsbereich des BMJ sind das die Jahres- und Konzernabschlüsse samt Lagebericht von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind; bestimmte Informationen von börsenotierten Aktiengesellschaften; und bestimmte Unterlagen nach dem Übernahmegesetz.

1) Im UGB soll die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass rund 200 Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, ab dem 10. Jänner 2028 ihre Unterlagen der Unternehmensberichterstattung in einem Format einreichen, die es der Bundesministerin für Justiz als Sammelstelle ermöglicht, diese Unterlagen an den ESAP weiterzuleiten, damit sie unionsweit verfügbar sind.

2) Ebenso soll nach dem AktG die Bundesministerin für Justiz als Sammelstelle für die von börsenotierten Gesellschaften einzureichenden Unterlagen, wie die Vergütungspolitik oder die Bekanntmachung von Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen, fungieren.

3) Nach dem ÜbG soll die Übernahmekommission künftig als Sammelstelle Informationen, wie die Angebotsunterlage des Bieters, an den ESAP übermitteln.

Downloads
Gesetzestext (PDF, 189 KB)
Erläuterungen (PDF, 163 KB)
Textgegenüberstellung (PDF, 211 KB)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung (PDF, 249 KB)