Befragung der Stakeholder und Stakeholderinnen zur Richtlinie über das Urheberrecht
Wir laden Sie herzlich ein, bis zum 5. Juni 2026 an der Befragung teilzunehmen.
Die Europäische Kommission hat eine Befragung der Stakeholder und Stakeholderinnen zur Evaluierung der Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (kurz: DSM-RL) gestartet.
Die Richtlinie wurde in Österreich mit der Urheberrechts-Novelle 2021 umgesetzt. Sie beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Themen:
- Urheberrechtliche Verantwortlichkeit der Anbieter großer Online-Plattformen
- Urhebervertragsrecht
- Leistungsschutzrecht für Presseverleger
- Harmonisierte Ausnahmen und Beschränkungen urheberrechtlicher Verwertungsrechte für Text- und Data-Mining, die Verwendung von Werken für digitale Unterrichts- und Lehrtätigkeiten und den Erhalt des kulturellen Erbes
- Nutzung vergriffener Werke durch Kulturerbeeinrichtungen
- Kollektive Wahrnehmung von Rechten durch Verwertungsgesellschaften auch für Außenseiter
Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten gebeten, den Link zur Befragung an relevante Stakeholderinnen und Stakeholder zu verteilen.
Wir laden Sie daher herzlich ein, bis zum 5. Juni 2026 an der Befragung über folgenden Link teilzunehmen: https://horizons.confirmit.eu/wix/p181452076573.aspx. Bei Fragen zur Teilnahme oder anderen Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an die Europäische Kommission unter CNECT-I2@ec.europa.eu oder an deren Vertragspartner für die Studie unter copyright_dsm_review@veriangroup.com.