BMJ und DÖW präsentieren Aufarbeitung der Nachkriegsjahre im Justizministerium

Pilotstudie untersucht personelle Kontinuitäten und Einstellungskriterien in der Justiz zwischen 1945 und 1955

Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) setzt einen wichtigen Schritt zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte des Ressorts. Im Jahr 2024 wurde das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) mit einer Pilotstudie beauftragt, um die (Wieder-)Einstellung von Beamt:innen nach dem Ende der NS-Herrschaft 1945 wissenschaftlich zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Studie liegt nun vor. Im Zentrum des Projekts stand die Frage, wie in den Anfangsjahren der Zweiten Republik mit vorangegangenen NS-Tätigkeiten von Justizmitarbeiter:innen umgegangen wurde.

Zentrale Ergebnisse der Studie

Die Studie basiert auf der quantitativen und qualitativen Auswertung von 163 studienrelevanten Personen. Hierfür wurden Personalakten des BMJ, der Oberlandesgerichte sowie Akten der Sonderkommissionen nach dem Verbotsgesetz digitalisiert und in einer Projektdatenbank erfasst.

  • Personelle Kontinuitäten: Zumindest 23 Beamt:innen, die bereits vor dem „Anschluss“ 1938 im Justizministerium tätig waren, wurden in die „Abteilung Österreich“ des Reichsjustizministeriums übernommen und nach 1945 erneut in das Staatsamt für Justiz eingegliedert.
  • Einstellungspraxis: In der unmittelbaren Nachkriegsphase unter Justizminister Josef Gerö erfolgte die Einberufung – mit einer dokumentierten Ausnahme – ausschließlich durch Personen ohne NSDAP-Mitgliedschaft. Die Studie zeigt, dass diese Praxis in den Folgejahren zugunsten „minderbelasteter“ Personen modifiziert wurde.
  • NS-Justiz: Eine vormalige richterliche Tätigkeit an NS-Gerichten war, nach derzeitigem Forschungsstand, bei der Einstellung in das Staatsamt für Justiz keine Ausschlusskriterium.
  • Soziografische Daten: Der Frauenanteil im Personal des BMJ nach 1945 lag bei lediglich 13 %, wobei nur eine einzige Akademikerin verzeichnet wurde.

Die Projektleitung der Pilotstudie lag bei Andreas Kranebitter und Ursula Schwarz, mitgearbeitet haben Marius Weigl-Burnautzki und Michael Mandl. Das Projektteam bedankt sich beim Österreichischen Staatsarchiv für die hervorragende Zusammenarbeit.

Link zur Studie

Justizministerin Anna Sporrer

„Ein starker Rechtsstaat zeigt sich auch in der konsequenten Aufarbeitung der eigenen Geschichte. Ich sehe es als unsere Pflicht, die personellen und institutionellen Verflechtungen der österreichischen Justiz mit dem NS-Unrechtsregime in den Nachkriegsjahren lückenlos offenzulegen. Mit dieser Studie kommen wir diesem Anspruch nach und stärken damit nicht zuletzt die Integrität der Justiz für die Zukunft. Sobald es die budgetäre Lage zulässt wollen wir uns auch mit der Aufarbeitung der Geschichte nach 1955 beschäftigen“, hält Justizministerin Anna Sporrer im Rahmen der Studienveröffentlichung fest.

Andreas Kranebitter, Wissenschaftlicher Leiter DÖW

„Die Ungleichheit vor dem Recht war ein Grundprinzip des nationalsozialistischen Staates, die NS-Justiz eine zentrale Instanz des NS-Terrors. Nach 1945 war es daher umso wichtiger, gerade die Justiz zu entnazifizieren und demokratisieren“, sagt Andreas Kranebitter, Wissenschaftlicher Leiter des DÖW. „Die Beamt:innen des Justizministeriums waren dafür zentral – ihre kollektivbiografische Erforschung war Gegenstand unserer Pilotstudie. Ich möchte Justizministerin Anna Sporrer sowie ihrer Vorgängerin Alma Zadić danken, dass sie ein solches Pilotprojekt mit dem DÖW nicht nur angestoßen haben, sondern mit vollster Unterstützung dahintergestanden sind. Das Pilotprojekt war ein Anstoß, es wäre wünschenswert, wenn ein größeres interdisziplinäres Forschungsprojekt folgt.“