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Opferschutzeinrichtungen

Opferschutzeinrichtungen bieten Betroffenen Unterstützung jeglicher Art. Sie beraten Opfer, bieten ihnen organisatorische, psychologische oder auch finanzielle Unterstützung und begleiten sie zu Behörden und Gerichtsverhandlungen. Die Opferschutzeinrichtungen werden unter anderem vom Bundesministerium für Justiz finanziert, wofür das Budget für die Opferhilfe 2021 deutlich aufgestockt wurde.

Die Bundesministerin für Justiz erwirkte eine Gesetzesänderung, die es für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen leichter macht, eine einstweilige Verfügung zum Schutz vor häuslicher Gewalt zu erwirken. Oftmals wagen betroffene Frauen nicht, zu Gericht zu gehen. Daher sieht die neue Regelung vor, dass auch Opferschutzeinrichtungen für die betroffenen Frauen den Antrag auf einstweilige Verfügung stellen können. Diese Regelung wurde während der Corona-Krise befristet eingeführt und hat sich sehr bewährt. Daher wurde sie jetzt dauerhaft gesetzlich verankert.

Im Rahmen des Bundesvoranschlages 2021 wurden im Zusammenhang mit der Ausweitung der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung zur Bekämpfung von Gewalt und Hass im Netz zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von insgesamt ca. EUR 3,3 Mio. vorgesehen. Neben diesen genannten Budgetmitteln für das Paket „Hass im Netz“ wurden zusätzlich auch aufgrund der jährlich steigenden Inanspruchnahme der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung durch Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten (rd. 10%) eine Aufstockung der Mittel für die Opferhilfe um ca. EUR 0,8 Mio. gegenüber dem Bundesvoranschlag 2020 vorgenommen.

Daher stehen für den Bereich der Opferhilfe gegenüber dem Bundesvoranschlag 2020 zusätzliche Budgetmittel von insgesamt EUR 4,1 Mio. zur Verfügung.

Online-Beratung Verein „WEISSER RING“

Seit kurzem bietet die bewährte Helpline des Bundesministeriums für Justiz auch Online-Beratung an. Damit erhält diese zentrale Anlaufstelle für alle Opfer krimineller Handlungen eine zeitgemäße Ergänzung. Dieser Opfer-Notruf 0800 112 112 ist gebührenfrei erreichbar. Schon bisher konnten sich Betroffene auf der Website https://www.opfer-notruf.at/ informieren und per Mail Fragen stellen. Ab sofort sind sowohl Gespräche via Chats, als auch das Senden von Webmails direkt über die Website möglich. Bereits auf der Startseite werden die drei möglichen Zugänge zur Online-Beratung angeboten. Selbstverständlich wird dort auch auf die kostenfreie Telefonnummer 0800 112 112 verwiesen.

Der WEISSE RING betreut seit 2007 im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz den Opfer-Notruf 0800 112 112. Ein Team aus Juristinnen:Juristen und psychosozialen Berater:innen ist an 365 Tagen im Jahr für Opfer von Straftaten erreichbar. Unterstützend steht – ebenfalls seit 2007 - die Website www.opfer-notruf.at als Informationsquelle zur Verfügung.

Im Jahr 2020 wurde die Nummer des Opfer-Notrufs 11.751 Mal gewählt und pro Tag wurden durchschnittlich 26 Gespräche geführt. Davon waren mehr als 40 % ausführliche Beratungsgespräche. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der Anliegen bei Delikten gegen Leib und Leben sowie gegen die Freiheit, gefolgt von Delikten gegen fremdes Vermögen.

Links:

Verbrechensopferhilfe | Weisser Ring

Opfernotruf (opfer-notruf.at)

Die Möwe | (die-moewe.at)

Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen