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Justizminister Jabloner eröffnet 34. Tagung der Fachgruppe Jugendstrafrecht in Gamlitz

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HBM Jabloner mit Mag. Christa Edward, Richterin OLG Wien und Vorsitzende der Fachgruppe Jugendstrafrecht und Mag. Sabine Anzenberger, Richterin LG Leoben und stellv. Vorsitzende der Fachgruppe Jugendstrafrecht (C) BMVRDJ

Jabloner: „Anwendung von Haft bei jungen Menschen in Österreich nur als `last resort´“

Am Montag, den 21.10.2019, eröffnete Justizminister Dr. Clemens Jabloner die 34. Tagung der Fachgruppe Jugendstrafrecht in Gamlitz. Die Tagung findet alle zwei Jahre traditionell in Gamlitz statt und geht heuer über vier Tage.

Die Veranstaltung ist neben dem Curriculum Jugendstrafrecht, das ebenfalls die Fachgruppe Jugendstrafrecht organisiert, die wichtigste Fortbildungsveranstaltung der Justiz und im Jugendstrafrecht. Das Programm widmet sich heuer zu einem großen Teil dem Thema Haft.

Das Jugendstrafrecht habe ihn in seiner Zeit als Justizminister zweifach beschäftigt, so Justizminister Jabloner bei seiner Eröffnungsrede. Einerseits mit der Änderung des § 19 JGG durch das 3. Gewaltschutzgesetz, andererseits mit den laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie Jugendstrafverfahren.

„Uns in Österreich war schon immer bewusst, dass das gerichtliche Strafrecht nur „last resort“ im Verhältnis zu allen anderen möglichen Sanktionsmaßnahmen darstellt und darstellen darf. Ebenso klar ist, dass innerhalb des Strafrechts und besonders bei jungen Menschen Haft nur dann zur Anwendung kommen soll und darf, wenn dies unbedingt und alternativlos notwendig ist“, führt Jabloner fort. „Das Dritte Gewaltschutzgesetz möchte ich gerade hier vor „Jugendstrafrechtlern“ erwähnen, weil mit der Änderung des § 19 JGG und der Angleichung von Strafdrohungen gegen junge Erwachsene an jene von Erwachsenen bei ausgewählten Delikten – ich habe es in meiner Rede vor dem Nationalrat erwähnt – ein zivilisatorischer Rückschritt erfolgte. Alle Bemühungen von mir und meinem Team der Sektion Strafrecht die Änderungen in § 19 JGG abwenden oder zumindest abfedern zu können, haben leider nicht den erhofften Erfolg gebracht“, so Jabloner weiter.

Abschließend betonte Justizminister Jabloner wie wichtig die Gruppe der JugendstaatsanwältInnen und JugendrichterInnen, organisiert in dieser Fachgruppe, für die Weiterentwicklung des Rechts sei und wünschte der Veranstaltung einen guten Verlauf und allen Teilnehmenden spannende Vorträge und intensive Debatten.

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz +43 676 89891 2138   minister.presse@bmvrdj.gv.at