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Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz 2018 zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln geändert werden

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/713 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates, welche die wirksame Vereinheitlichung der strafrechtlichen Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln in allen Mitgliedstaaten vorsieht, beinhaltet der Ministerialentwurf Änderungen im Bereich des StGB und des ZaDiG 2018.

Der Entwurf beinhaltet insbesondere folgende Änderungen des StGB:

  • Erweiterung der Definition der unbaren Zahlungsmittel in § 74 Abs. 1 Z 10 StGB um nicht körperliche Zahlungsmittel, inklusive virtuelle Währungen;
  • Anhebung der Strafdrohungen in §§ 126c, 148a, 241c und 241h StGB;
  • Implementierung der Qualifikation der Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung in §§ 147, 148a und 241b StGB;
  • Erweiterung der Tathandlungen in §§ 148a, 241b, 241c und 241f StGB.

Die Begutachtungsfrist endet am 01.09.2021.

Der Ministerialentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz 2018 zur Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln geändert werden, samt Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) sowie die Textgegenüberstellung stehen Ihnen unter dem nachstehenden Link zur Verfügung.

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