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Rechtsstaatlichkeitsbericht 2021

Positives Ergebnis für die österreichische Justiz im EU-weiten Vergleich - insbesondere bei den Themen Unabhängigkeit, Verbesserungen des Justizwesens und Digitalisierung

Am 20. Juli 2021 erschien der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2021 (= Rule of Law Report 2021) der Europäischen Kommission und bot nun, nach der Veröffentlichung des EU-Justizbarometers 2021 am 8. Juli, eine weitere, detailliertere Möglichkeit, Österreich im EU-weiten Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten wahrzunehmen.

Dabei wird Österreich erneut ein sehr hoher Rechtsstaatlichkeitsstandard bescheinigt. Die österreichische Justiz profitiert weiterhin von einem sehr hohen Maß an „wahrgenommener Unabhängigkeit der Justiz in der EU“ seitens der österreichischen Bürgerinnen und Bürger.

Zudem wird seitens der Europäischen Kommission positiv verzeichnet, dass eine Reform zur Implementierung einer unabhängigen Staatsanwaltschaft in Form eines Bundesstaatsanwalts bzw. einer Bundesstaatsanwältin in Österreich in Vorbereitung sei. Dadurch soll eine echte Entpolitisierung der Weisungsspitze erreicht und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gestärkt werden.

Wie auch schon das EU-Justizbarometer 2021, stellt der Rechtsstaatlichkeitsbericht fest, dass die österreichische Justiz erfolgreich daran arbeitet, IKT-Instrumente bestmöglich zu nutzen, um die Kommunikation mit den Dienstbehörden und Parteien zu erleichtern. Dadurch ist es möglich, sowohl die Transparenz zu steigern, die Arbeitsauslastung zu optimieren als auch Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 bietet eine Übersicht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. In den 27 Länderkapiteln werden die wichtigsten Entwicklungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten behandelt. Der Rechtsstaatlichkeitsbericht ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und stützt sich auf eine Vielzahl an Quellen. Alle Mitgliedstaaten beteiligen sich an dem Prozess, indem sie schriftliche Beiträge bereitstellen und sich an zu diesem Zweck zwischen März und Mai durchgeführten Besuchen in den Ländern beteiligen.

Der erste EU-weite Bericht der Europäischen Kommission zur Rechtsstaatlichkeit erschien am 30. September letzten Jahres. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist auf dieser gemeinsamen und objektiven Grundlage als jährlicher Zyklus konzipiert, um die Rechtsstaatlichkeit zu fördern und zu verhindern, dass Probleme entstehen oder sich verschärfen, um diese zu bewältigen, wobei alle Mitgliedstaaten gleichermaßen berücksichtigt werden.

Link:

Bericht zur Rechtsstaatlichkeit 2021 - Kommunikation und Länderkapitel

Download:

Rechtsstaatlichkeitsbericht 2021 - Länderkapitel Österreich (englisch) (PDF, 543 KB)