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Vorbereitung von Gesetzen

Das Bundes-Ministerium für Justiz bereitet Gesetze vor.
Das ist eine der Aufgaben des Ministeriums.
Man nennt diese Gesetze auch: Justiz-Gesetze.
Das sind hauptsächlich Gesetze für diese Bereiche:

  • Zivil-Recht:
    Das Zivil-Recht heißt auch Privat-Recht.
    Das Zivil-Recht regelt viele Dinge,
    die unser privates Leben betreffen.
    Zum Beispiel: Kauf-Verträge, Ehe-Schließungen, Testamente.
    Das Zivil-Recht soll die Bürgerinnen und Bürger
    bei ihren Handlungen im Alltag schützen.
    Wir brauchen das Zivil-Recht, wenn es zu Streit kommt:
    mit anderen Personen,
    mit Unternehmen.
  • Straf-Recht:
    Das Straf-Recht regelt,
    welche Handlungen verboten sind.
    Zum Beispiel: Diebstahl.
    Für diese Handlungen gibt es Strafen.
    Das Straf-Recht legt auch die Strafen fest.
    Und es regelt den Straf-Vollzug,
    wenn jemand wegen einer Straftat ins Gefängnis kommt.
  • Vergabe-Recht:
    Das Vergabe-Recht regelt,
    wie öffentliche Aufträge vergeben werden dürfen.
    Wenn der Staat, ein Bundesland oder eine Gemeinde
    einen Auftrag an ein Unternehmen vergeben möchte,
    gilt das Vergabe-Recht.
  • Datenschutz-Recht:
    Das Datenschutz-Recht schützt Informationen über Menschen:
    zum Beispiel Name, Alter, Telefon-Nummer, Wohn-Adresse.
    Das Datenschutz-Recht regelt,
    was man mit den Daten von anderen Menschen machen darf
    und was nicht.

Gesetze werden im Parlament beschlossen

Wenn das Justiz-Ministerium ein Gesetz vorbereitet hat,
kommt das Gesetz in das Parlament.
Dort sprechen die Abgeordneten der politischen Parteien darüber.
Wenn genug Abgeordnete ein Gesetz gut finden,
können sie das Gesetz beschließen.
Dann tritt das Gesetz in Kraft.
Das heißt, dass sich dann alle
an das Gesetz halten müssen.

Die Justiz-Gesetze sind sehr wichtig für unser tägliches Leben.
Deshalb ist es gut,
wenn sich alle politischen Parteien im Parlament
einig über diese Gesetze sind.
Das ist dann auch gut für die Bürgerinnen und Bürger.