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Zukunft: Maßnahmenvollzug

Im Zuge der groß angelegten Strafvollzugsreform wurde der Entwurf des neuen „Maßnahmenvollzugsgesetzes“ präsentiert. Mit dem Entwurf soll die Unterbringung psychisch beeinträchtigter Straftäter gänzlich neu geregelt werden. Einerseits soll dem allgemeinen gesellschaftlichen Bedürfnis nach Sicherheit genügend nachgekommen werden, andererseits erfordert ein moderner Maßnahmenvollzug auch die Ermöglichung einer bestmöglichen medizinischen Betreuung.

Der Expertenentwurf „Zukunft Maßnahmenvollzug“ dient hierfür als Diskussionsgrundlage und wurde der von Bundesminister Dr. Brandstetter eingesetzten „Konferenz zur Umsetzung eines modernen Maßnahmenvollzugs“ zur Verfügung gestellt.

Kernstück des Entwurfs ist die Schaffung einer ausreichenden Zahl von „forensisch-psychiatrischen Zentren“, die im Inneren eine optimale fachärztliche Betreuung sicherstellen sollen. Die Außensicherung erfolgt durch die Justizwache. Beispielhaft dafür gilt die bereits bestehende Sonderanstalt in Linz-Asten. Weiters sollen der ambulante Vollzug ausgebaut, der Einsatz elektronischer Absicherungen (Fußfessel) die Möglichkeit der Entlassung aus der Unterbringung unterstützen sowie die Stellung der Bewährungshilfe gestärkt werden. Außerdem sollen künftig nur mehr Kollegialgerichte über die Unterbringung entscheiden; den Betroffenen steht umfassender Rechtsschutz zur Verfügung.

Den Expertenentwurf sowie die Erläuterungen und die Präsentation des Entwurfs finden Sie nachstehend zum Download.

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